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Herzog Maximilian Philipp, Administrator des Kurfürstentums Bayern, entscheidet nach der Appellation der Gemeinde Gummering in der Streitsache zwischen der Gemeinde Gummering und der Priorin des Klosters Niederviehbach wegen einer Isarbrücke, dass die Gemeinde Gummering, solange sie die Brücke zu Niederviehbach nicht benutzt, keine Beihilfe zur Instandhaltung leisten muss. Sollte die Gemeinde Gummering die Brücke des Klosters jedoch einmal benützen wollen oder müssen, so hat sie sich auch an den Unterhalts- und Reparaturkosten zu beteiligen.;. S: Herzog Maximilian Philipp, Administrator des Kurfürstentums Bayern

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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