Herzog Maximilian Philipp, Administrator des Kurfürstentums Bayern, entscheidet nach der Appellation der Gemeinde Gummering in der Streitsache zwischen der Gemeinde Gummering und der Priorin des Klosters Niederviehbach wegen einer Isarbrücke, dass die Gemeinde Gummering, solange sie die Brücke zu Niederviehbach nicht benutzt, keine Beihilfe zur Instandhaltung leisten muss. Sollte die Gemeinde Gummering die Brücke des Klosters jedoch einmal benützen wollen oder müssen, so hat sie sich auch an den Unterhalts- und Reparaturkosten zu beteiligen.;. S: Herzog Maximilian Philipp, Administrator des Kurfürstentums Bayern
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Herzog Maximilian Philipp, Administrator des Kurfürstentums Bayern, entscheidet nach der Appellation der Gemeinde Gummering in der Streitsache zwischen der Gemeinde Gummering und der Priorin des Klosters Niederviehbach wegen einer Isarbrücke, dass die Gemeinde Gummering, solange sie die Brücke zu Niederviehbach nicht benutzt, keine Beihilfe zur Instandhaltung leisten muss. Sollte die Gemeinde Gummering die Brücke des Klosters jedoch einmal benützen wollen oder müssen, so hat sie sich auch an den Unterhalts- und Reparaturkosten zu beteiligen.;. S: Herzog Maximilian Philipp, Administrator des Kurfürstentums Bayern
Kloster Niederviehbach Urkunden, BayHStA, Kloster Niederviehbach Urkunden 289
Zusatzklassifikation: Insert
Kloster Niederviehbach Urkunden
Kloster Niederviehbach Urkunden >> Urkunden
1680 Juni 28
Kloster Niederviehbach Urkunden
Perg.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: nicht besiegelt
Überlieferung: Insert
Sprache: dt.
Ausstellungsort: München
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1680
Monat: 6
Tag: 28
Überlieferung: Insert
Sprache: dt.
Ausstellungsort: München
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1680
Monat: 6
Tag: 28
inseriert in Nr. 292
Niederviehbach (Lkr. Dingolfing-Landau), Augustinereremitinnenkloster
Gummering (Gde. Niederviehbach, Lkr. Dingolfing-Landau)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:38 MEZ