Instrumentum aperti testamenti [Mauritii de Büren]. Testamentseröffnung des verstorbenen Herrn, Herrn Mauritius (Maurity), Freiherrn von Büren (Bühren), Herrn zu Ringelstein und Geist, Priester des Gesellschaft Jesu Vor dem Notar und den übrigen Zeugen erscheint Herr Pater Theodorus Körler (Körler, Köllner), Priester SJ, und trägt ... Herrn P. Joannis Zwenbruggen, Provinzial SJ des unteren Rheins (unteristen) mündlich vor, was Herr von Büren über sein Hab und Gut bestimmt habe. Pater Körler habe zuerst das Original-Testament, auf mehreren Papierblättern eigenhändg ge- und unterschrieben sowie mit einer schwarzen seidenen Schnur verschlossen, vorgezeigt. Nachdem diese Schnur aufgeschnitten worden war, wurden der Verschluss (clausura), die Unterschriften (subscriptiones) und die Siegel (pitresorum impressiones), auch die Seiten oben und unten, vorne und hinten untersucht; da alles seine Ordnung hatte, wurde zur eigentlichen Testamentseröffnung geschritten. Das Testament ist datiert 1640 April 21 (Einthausendt, sechshundert, vnd Viertzig ahm ein vnd Zwantzigsten Aprilis), Notar war damals Conrad Barcholdt; die Unterschrift des Caspar Northaußen sei dort eigentlich unnötig gewesen, denn er sei im Testament namentlich gar nicht genannt worden. Dem Testament beigegeben waren mehrere originale Papierblätter, die durch eine grüne Seidenschnur verschlossen waren und die auch im Beisein des Notars geöffnet werden: Datum 1644 April 12 n.s. (im iahr Thausendt sechshundert Vier vnd Viertzig ahm Zwölfften Aprilis styli noui), mit fünf dort zugegenen Zeugen und Notar eigenhändig unterschrieben [Namen in vorliegender Urkunde nicht genannt] - kein Mangel ersichtlich. Zeugen: Herr Johannes Waldheim (Waltheimi (Walthenni?)), Lizentiat der hl. Schrift, Kanoniker an St. Andreas in Köln und Apostolischer Prothonotar, Herr Johannes Heinrich Büren, Kandidat der Rechte, Christianus Adenauer (Adennewer), Notar im iahr nach der heilsamen Geburtt, Vnsers eintzigen Erlösers und Seligmachers Herrn Ihesu Christi Einthausendt, sechshundert ein und sechszig in der fünfZehender Römer ZinsZahl zu latein Indiction genandt, bey hersch[aft] und Regierung des allerdurchleuchtigsten, großmächtigst[en] und Vnüberwindtligsten Fursten, und Herrn Herrn Leopoldi dieses nahmens des ersten von Gottes gnaden erwählten Römischen Kaysers, zu allen zeiten Mehrer des Reichs in Germanien, zu Hungarn, Böhemib (!), Dalmatien, Croatien, und Schlauonien Königs, ErtzHertzogen zu Oestereich, hertzogen zu Burgundi, Steyr, Carndten, Crayn, und Wirtemberg, Grauen zu Habspurg, Tyroll, vnd Görtz, vnsers allergenedigsten Herrn in Irer Kay[ser]l.May[este]tt Reiche des Romischen im Vierten iare, ahm Sambstage, so gewesen der sechsvnd Zwantzigste tag des Monatz Nouembris, zwischen einer vnd Zwey Uhren, zu Nachmittag in der heiligen Reichs statt Cöllen, ahm Rhein gelegen, daselbst in dem Collegio dero vurß. löblicher Gesellschafft Ihesu, vnten in der Cammeren, fur dem ordinari Refectorio 1661 November 26