Notiz über eine Abmachung zwischen den Brüdern Hans und Philipp von Wallbrunn (Walborn), Söhne des verstorbenen Ritters Hans von Wallbrunn, einer- sowie den Brüdern Johann, Heinrich und Rudolf Brendel von Homburg (Hoemberg) andererseits wegen Streitigkeiten um ein Lehen. Sie waren deshalb bereits von den pfalzgräflichen Räten dahingehend vertragen worden, dass die Wallbrunn den Brendeln 600 Gulden Hauptgeld in bar geben oder dies entsprechend versichern sollten. Die Versicherungsleistung wurde nun von Heinrich und Johann Brendel sowie Hans von Wallbrunn vorgenommen, die jeweils auch für ihre Brüder handelten. Die Brendel erachteten Hans' Versicherungsvorschlag aber als unzureichend. Auf Intervention der Räte machte Hans folgenden Vorschlag: 1. Als Versicherung dienen: 300 Gulden auf den Pförtnerzehnten (pforten zehenden) zu Reichelsheim, Berstadt und Echzell (Echtzel), der für 400 Gulden verpfändet ist; 10 Gulden Gülte auf den Zehnten zu Jügesheim (Jogesheim) und Zellhausen, was wohl jährlich 20 Malter Korn einbringt und eigen ist; 20 Gulden Gülte auf dem Zinsen zu Zellhusen, Harreshausen (Hardershusen), Schaafheim (Schaffheym), Hergershausen und Babenhausen, die eigen sind. 2. Wenn dies nicht ausreicht, bietet Hans zusätzlich 10 Pfennig von dem Pförtnerzehnten und Versicherung auf seinen Gütern zu "Jorghusen" mit seinen Zinsen und Gülten. 3. Sollte dies nicht reichen, bietet er als Versicherung die Verschreibung über 27 ½ Gulden Gülte auf dem Hof zu "Zutzenhusen" und die Pfandverschreibung des Pförtnerzehnten über 300 Gulden, was dann zur gemeinen Hand hinterlegt werden soll. [4.] Die Brendel haben sich Bedenkzeit bis Freitag nach Judica [= 7.4.] erbeten. Beide Seiten sollen am Donnerstag vor [!] Judica [= 30.3.] wieder zu Heidelberg eintreffen, damit Freitagfrüh die Verhandlungen weitergehen können. [5.] Über die angenommene Versicherung soll eine Verschreibung erstellt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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