Priorin und Konvent zu Gotteszell einerseits und Heinrich Rappolt und die übrigen Lißmannschen Erben zu Nürnberg andererseits beenden den Prozess, der zwischen dem Kloster und den nunmehr verstorbenen Eheleuten Ruprecht und Ursula Lißmann, Bürgern zu Nürnberg, wegen eines von Magdalena, Witwe des Nürnberger Bürgers Hans Richter, ihrer Schwester, der Gotteszeller Klosterfrau , Dorothea von Eib, für den Fall ihres Austritts aus dem Kloster legierten, von den Klosterfrauen aber trotz ihres Verharrens im Kloster bis zu ihrem Tode beanspruchten Kapitals von 1000 Gulden durch einen dahingehenden Vergleich, dass jede Partei ihre Prozesskosten selbst tragen und das Kloster zur Entschädigung 375 Gulden erhalten soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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