Marx Hilcker, Wohnhaft zu [Kocher-]Steinsfeld, zu Neuenstadt gef., weil vor kurzem des Nachts in boshafter Weise während einer Geschäftssitzung des Schultheißen und etlichen des Gerichts auf dem Rathaus [zu Kochersteinsfeld] einen Stein gegen das Fenster geworfen hatte, durch den leicht einer hätte zu Schaden an Leib und Leben kommen können, wäre der Wurf nicht am Fensterpfosten abgeprallt, ferner sich dadurch auch verdächtig gemacht hatte, an ähnlichen, nächtlicher weile vorgefallenen mutwilligen Handlungen beteiligt gewesen zu sein, jedoch auf Fürbitte seiner Ehefrau und Freundschaft freigelassen mit der Bestimmung, dass er seiner Richterstelle (im Gericht zu Kochersteinsfeld) enthoben sei, schwört U. und verspricht eidlich, seine Turmatzung selbst zu bezahlen, sich künftig dergleichen mutwilliger Handlung zu enthalten, nachts keine Zeche mehr zu besuchen und nur an Feiertagen zu ehrlichen Gesellen zum Wein zu gehen. Bürgen (um 200 fl): der ehrsame Wendel Hilcker, Bruder, Caspar Müller und Wendel Woltz, beide des Gerichts zu Kochersteinsfeld, Antonius Jäger des Gerichts zu Gochsen, Balthas Freundt, sesshaft zu Brettach, und Hans Zwaxuff, gen. Kalb, sesshaft zu Cleversulzsach.