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Inquisition über Urban jung Fasnacht und seinen Sohn Johann Ulrich Fasnacht
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A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7803
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 23 Hexenprozesse
1660 Juni 1 ff.
Regest: In Gegenwart des Herrn Johann Ehringer.
Die 1. Zeugin, Agatha, Ehefrau des Jacob Gebel, sagt, sie gehe in das 56. Jahr. Ihr Mann habe dem Urban Fasnacht Räder und einen Karren gemacht, auch eine Axt. Dabei habe der Urban ihrem Mann einen Räderwein +) gegeben, bei welchem Johann Bihler genannt Schultheiß gewesen sei, auch der Ankelen selig und Martin Aychhorn selig. Als sie einen Abtritt miteinander genommen hatten (= hinausgegangen waren), sei der Urbele unversehens gekommen und habe ihrem Mann in den Schlitz gegriffen und ihn an der lahmen Seite berührt. Darauf habe die Zeugin vor ihrem Haus gerufen ... (?). Als ihr Mann bei des Spitals Einfahrt herabging und sie ihm entgegenkam, habe er sich gar kläglich gestellt und seinen Verstand nicht mehr gehabt. Damals sei auch sein Bruder Johann Gebel bei ihm gewesen und habe das Handwerk gelernt. Damals sei auch Jacob Eiselen, Metzger hier, in der Werkstatt gewesen. Dieser und der Bruder Johann haben ihren Mann die Stiege hinaufgeschleift. Als er in die Stube kam, habe er sich angelassen, als ob er den Ofen umreissen wollte. Der Pfeisinger habe das gehört und gemeint, man schlage einander. Daher sei er zugeloffen und habe sich erkundigt, was das sei. Man habe nur geantwortet, daß es ein trunkener Mann sei. Die anderen haben ihren Mann ins Bett gelegt, in welchem er ungefähr 1 1/2 Stund gelegen sei. Unterdessen habe die Zeugin Knöpfle (= Knödel) gemacht. Ihr Töchterle, das Bärbele, sei zu ihr gekommen und habe gefragt: "Jesu, Mütterle, was rumpelt in der Kammer?" Zeugin sei hineingeloffen. Ihr Mann habe gesagt: "O Jesu, ich muß mit dem Wind fort." Er sei an den Trog (= Schrank) geschossen, so daß er zum Laden hinausgefallen wäre, wenn er nicht erhalten (= festgehalten) worden wäre. Dann sei er in die Stube gebracht worden, in welcher er wieder an die Fenster hinanschlug (= hinfiel), so daß die Zeuging und ihre Kinder ihn nicht ferner festhalten konnten, sondern zum Fenster hinaus um Hilfe riefen. Ihre Kinder holten den Daniel Votteler und seine Frau, den Johann Vogt mit seiner Frau. Diese kamen und sahen, daß der Mann einen so geschwollenen Bauch bekommen hatte, daß er die Füß nicht sehen konnte. 3 Stund lang sei er aus- und eingeführt worden. Er habe nicht gewußt, wie ihm sei. Die Augen seien ihm vor dem Kopf heraussen gelegen. Er habe ausgesehen wie Schnee. Als er wieder ein wenig zu sich gekommen sei, habe er gefragt, was er doch getan habe, ob er Zeugin geschlagen habe. Die Zeugin habe es verneint. Des Hutmachers Judith habe auch gesagt: "Du hast niemand etwas getan." Die ganze Nacht hindurch sei er gewesen, als wenn man ihn aus dem Grab gezogen hätte. Später sei er ganz lahm worden, habe kein Schüble allein essen können. Zeugin habe bei Herrn Dr. Wuecherer Rat gepflogen. Der habe gesagt, der Urin sei wie ein Kristall. Er könne nichts darin sehen. Dann sei sie zum Apotheker gegangen und habe ihm den Ausschlag (= das Ergebnis) des Medicus erzählt. Jener habe es für einen Hauptfluß (= Rheumatismus?) angesehen und geraten, die Zeugin solle Schlehenmus und Ziegenmilch nehmen und einen Überschlag (= Umschlag) daraus machen. Der aber schlug dem Patienten nicht zu (= bekam ihm nicht gut). Darauf sei sein Bruder Christof zu ihm gekommen. Der habe den Rat gegeben, die Zeugin zu dem Nachrichter Meister Hans selig zu schicken. Denn er könne gut mit der Sache umgehen. Dieser habe etwas in einem Becher verordnet, womit die Zeugin ihren Mann schmierte. Das habe ein wenig Linderung gegeben. Zeugin sei oft zu dem Nachrichter gegangen. Sie habe ihn lang gebraucht, es habe aber nichts geholfen, und er habe schließlich gesagt, ihr Mann werde doch schließlich zu ihm in das Siechenhaus kommen, und seine Nachbarn werden auch auf die Krücken kommen. Darauf habe sie sich an den Haugele von Gönningen gewendet, ihn hier in der Stadt angeredet und weinend gebeten, er solle doch sehen, ob er ihrem Mann auf die Füß helfen könne. Endlich habe sie ihn erweicht und er sei zu ihrem Mann gegangen und habe Medikamente aus der Apothek verschrieben, welche nicht übel wirkten, so daß ihr Mann wieder auf die Beine kam. Bei der Kur habe der Haugele gesagt, es wäre besser gewesen, hätte ihr Mann den Wagen und die Räder, die er gemacht hatte, zerhauen. Nachdem ihr Mann wieder ein wenig umhergegangen und eine alte Spitalmagd namens Margretha gestorben war, sei er auch zur Leich gegangen. Der Urbele habe sich dabei 3 oder 4 Glieder hinter ihm befunden und sich zu ihrem Mann gedrängt und ihn auf den linken Fuß getreten. Da sei es ärger worden, als es einmal war. Zeugin habe den Haugele wieder holen und brauchen müssen. Der habe ein Klemmen (= Ameisen)-Schwitzbad verordnet. Das habe der Mann 9mal gebraucht, ebenso oft ein Bad von Erdenstroh (?). Darauf habe sie dem Urbele entboten, er solle ihren Mann gehen lassen und ihn weder rupfen noch stoßen und ihrer Werkstatt und ihrem Haus gänzlich fernbleiben. Diese Botschaft habe ihm seine Bas, Catharina, die Hausfrau des Urban alt Fasnacht, hinterbracht. Die habe der Zeugin die Antwort gebracht, man werde 3 unparteiische Männer zu ihr schicken und fragen lassen, ob sie der Reden geständig sei. Es sei aber niemand bis auf diese Stund gekommen. Kurz nach diesem habe die Zeugin Salz geholt. Der Urbele aber habe sie so angeschrien: "Wohl Fürhin, du Hex, du Unholdin!" Zeugin habe geantwortet: "Hörst du, Hexenmann, daß dich der Teufel hinführe (= hole)! Hast du nicht meinen Mann geritten (= geplagt)? Hörst du, Seelenmörder, du hast mich in einer unglückhaften Stund angegriffen, daß ich mein Leben lang zu dewen (= verdauen) habe." Ferner sagte sie, ihr Mann sei gänzlich ruiniert. Wenn er ein wenig schaffe, müsse er ganz krumm gehen.
1660 Juni 2
Der 2. Zeuge, Jacob Gebel, sagt, bis auf den künftigen Januar werde er 50 Jahr alt. Vor dem französischen Quartier habe er dem Urban Fasnacht Räder und einen Karren gemacht. Nach dem Brauch habe dieser dann einen Räderwein gegeben. (Die folgenden Aussagen stimmen im Wesentlichen mit denen seines Weibes überein.)
Der 3. Zeuge, Hieronymus Hess, sagt, er sei 95 Jahr alt. Er erzählt zunächst von einer Krankheit und deren Behandlung. Der Zusammenhang dieser Erzählung mit dem Zeugenverhör über den Urbele ist nicht ersichtlich. Dann kommt er auf die von Agatha Gebel schon erwähnte Leiche der Spitalmagd zu sprechen. Er ging mit Franz Weinmann selig in dem Prozeß (= Leichenzug), riß aus und befahl unter dem Untertor, der Torhüter solle zumachen. Der Zeuge sei dann die Mauer bei dem Pulverturm hinumgegangen und zu den Bürger-Arbeitknechten durchs Grieß hinab in die Ohnhalde und die Straß unten hinum und bei dem Grieß des Herrn Pfäfflen hervorgekommen. Da habe er den Urbele an der Hecke liegend gefunden und gesehen, daß er die Hosen herunter hatte und den Hund vor sich im Schoß bei den Gemächten (= Geschlechtsteilen) hielt und den Hund immer gegen sich hin- und herzog. Der Hund habe ein großmächtig Ding heraussen gehabt, welches der Urbele immer gegen sich hinzog. Da sei der Hund an ihm etwas aufrecht gesessen, habe das Maul aufgesperrt, die Zunge abscheulich herausgestreckt und gelechzt, wie ein Hund in Hundstagen in der Hitz lechzt. Darüber sei der Zeuge sehr erschrocken und habe sich wegbegeben und sich zu den Arbeitsknechten gemacht. Hernach sei der Hund, ein großer, schwarzer Hund ihm immer nachgeloffen. Der Zeuge habe gesagt: "Wenn nur der Donner den Hund erschlüge!" Endlich sei der Hund weggegangen. Nachdem dies ein wenig laut (= bekannt) geworden, sei der Ludwig Hess an einem Morgen zu ihm ins Spital gekommen und habe ihn zu sich in sein Haus bestellt. Da seien dann der Urbele und sein Weib erschienen. Der Ludwig Hess habe ihm die Untat scharf verwiesen und gesagt, er könne seine Kontribution (= Steuer) geben, habe seine Nahrung und gehe mit diesem Ding um. Er (der Urbele?) habe sich so verantwortet: er könne nicht mehr anders. Das Weib habe Eier in einem Kretten (= Korb) gebracht und ein Frühstück richten wollen. Zeuge aber sei davon gegangen und habe gesagt, es hungre und dürste ihn nicht. Jerg Rentz solle beschickt (= bestellt) werden. Der könne anzeigen, wie der Urbele nackt auf einer Wiese gesehen wurde. Es gehe auch ein Geschrei, als ob der Urbele seinen Stiefsohn umgebracht habe. Die Herren Geistlichen haben den Zeugen wegen dieser Tat in die Kirche bestellt. Denen habe er den ganzen Verlauf erzählt. Die haben sehr darüber getan (= sich aufgeregt). Unterdessen aber habe es jedermann ein gut Werk sein lassen.
4. Zeuge, Johann Knapp, gibt an, er sei etwa 29 Jahr alt. Vor ungefähr 7 Jahren habe er bei Matthäus Gebel gedient, dem das Roß im Herbst erkrankte, so daß man es nicht führen konnte. Der Urbele aber habe 2 Roß gehabt und sie dem Zeugen gegeben, daß er Bletschen (= Krautblätter) heimführte. An dem hiesigen Herbstmarkt sei er von dem Brunnen des Gäßlein, wo der Urbele sitze, hinumgeritten. Der Urbele sei unter dem Haus gestanden, habe ein Kännlein bei sich gehabt und zu dem Zeugen gesagt: "Da, Bub, trink!" Er habe aber gesagt, er wolle nicht. Denn er habe den Wein nicht trinken können. Als er sich so weigerte, habe der Urbele dem Roß nach dem Zaum gelangt, den Zeugen dadurch aufgehalten, ihm das Kännlein hingereicht und ihn genötigt, 2mal zu trinken. Als der Zeuge heimkam, habe er seiner Frau und einer Näherin von Tüwingen erzählt, daß er einen Trunk bekommen habe, der ihm so gut schmeckte, daß ihm sein Leben lang nichts besser geschmeckt habe. Als er gesagt hatte, von wem er den Trunk bekommen hatte, habe die Frau gleich gesagt: "Ei, du hast den Teufel getrunken." Nach dem Nachtessen habe der Zeuge sich schlafen gelegt und noch nichts empfunden. Nachts um 2 Uhr aber habe er sich übergeben müssen, und es sei ihm in den rechten Schenkel geschossen. Sein Meister und die Frau haben gehört, daß ihm nicht recht sei. Daher seien sie aufgestanden und zu ihm gekommen und haben gesagt, das sei sein nächtiger (= gestriger) Trunk. Der Haugele habe ihm mit Gottes Hilf geholfen. Der Fuß aber sei ihm 6 Wochen lang geschwollen gewesen, daß er nirgends habe hingehen können.
(5) Johann Bihler genannt Schultheiß sagt, er gehe in das 47. Jahr. Er könne nicht sagen, daß die Schäfferin ihm irgend ein Leid getan. Allein vor länger als einem Jahr sei die Schäfferin in seiner Abwesenheit in sein Haus gekommen und habe von seiner Magd Maria Schmalz oder Schmer (= unausgelassenes tierisches Fett) um Gottes willen begehrt. Sie müsse solches zur Buße haben. Es sei ihr aber nichts gegeben worden. Als er vor 3 Wochen an Johann alt Bühlers Haus vorüberging, da haben des Bühlers Kinder Michael und Maria zu ihm gesagt: "Vetter Schultheiß, gang heim! Die Schäfferin ist in deinem Haus, sie will die Kindbetterin (= Wöchnerin) besehen und Feuer holen. Der Zeuge habe sie aber in seinem Haus nicht gefunden, sondern sie sei im Haus des Sebastian Tochtermann gewesen, habe ein Voressen machen helfen und daselbst Feuer mitgenommen, mit dem sie bis an Hans Bihlers Haus kam. Zeuge habe das auf der andern Seite des Bachs gesehen. Das Feuer sei der Schäfferin ab dem Ziegel gefallen. Da habe sie den Zeugen angesehen und zu dem Feuer gesagt: "Wohl abhin, du und der Teufel!" Dabei habe sie das Feuer wieder aufgehebt und sei in ihr Haus hineingegangen. Das alles sei ungefähr um 12 Uhr nachmittags geschehen. Auf den Abend um 3 Uhr sei er von der Fleischbank heimgegangen. Da sei die Schäfferin unter ihrem Haus gestanden und ihr Mann auf der Stege gesessen und habe gefragt, was Bihler über sein Weib für Reden ausgieße. Zeuge habe geantwortet, er bezichtige sie gar nichts. Wenn sie aber bei ihm und seiner Kindbetterin Feuer geholt hätte, so sollte es ihm gar nicht gefallen. Ludwig Dörrer sagte darauf, es sei ihm selbst so. Dabei sei es verblieben. Den andern Tag habe die Schäfferin vor den Zeugen Haus ausgespien und gesagt: "Pfui, hole der Teufel, was in diesem Haus ist!" Ein andermal habe sie in das Gäßlein hineingeschrien: "Was darf die kropfete Hex sagen - womit sie des Zeugen Hausfrau meinte - hat sie doch der Teufel damals noch nicht da gehabt, als ich Schmer und Schmalz um Gottes willen begehrte." Der Zeuge habe zu dem Mann der Schäfferin in der Metzig gesagt, er solle seinem Weib davor sein (= es zurückhalten), daß sie nicht mit Teufelholen viel komme. Sonst wolle er sie schlagen, nur nicht ganz tot. Er wolle ihr Arm und Schenkel abschlagen, und wenn er sich's annehmen werde, wolle er auf ihn ebenso zuschlagen. Dies haben 100 Menschen gehört. Von dem Tag an, da die Schäfferin so geflucht habe, habe sein Weib keine gute Stund mehr gehabt, sei auch noch auf den Tod krank. Das Kindbetterkindle aber, welches wie der Vollmond gewesen, sei einen Tag und eine Nacht hernach gestorben.
(6) Catharina, Hausfrau des Johann Reicherter, sagt, sie sei etwa 46 Jahr alt. Vor ungefähr 8 Jahren habe ihren Mann und das Pferd, als er es aus dem Stall führte und ausritt, gleich eine laue Luft angeweht. Als er weiterritt, habe er gespürt, daß das Pferd nicht mehr recht sei, weil es auf den Füßen sehr schwach war. Als er wieder heimgekommen, habe das Pferd im Stall gleich zu wüten angefangen und immer über sich gewollt. Weder der Schmied Hans noch der Schmied Marx zu Pfullingen habe dem Pferd helfen können. Der Häfner von Schlaitdorf, der gerade unter dem Tor hereinkam, habe dem Pferd etwas angehängt - sie wisse nicht, was er mehr mit dem Pferd vorhatte - worauf es sich besserte. Ihr Mann fragte ihn, wie es mit dem Pferd gewesen sei. Der habe geantwortet: "Johannes, Ihr sitzet in dem Ungeziefer da herum. Es hätte über Euch und Euern Sohn gehen sollen. Betet nur fleißig! Es wird bald jemand zu Euch kommen und etwas begehren. Gebt ihm aber nichts!" Als sie noch am Abendtrunk waren und der Mann von Schlaitdorf auf dem Lotterbett war und sich stellte, als schliefe er, sei die Schäfferin gekommen und wollte von dem Hauswirt 11 fl geliehen bekommen. Dieser habe gesagt: "Hundert Sacrament, gehet geschwind hinaus, ich keie (= werfe) Euch die Stiege hinab." Da habe sie sich fortgetrollt.
(7) Johann Reicherter, Metzger, hält dafür, daß er 45 Jahr alt sei. Er erzählt den Hergang mit dem kranken Pferd im ganzen ebenso wie seine Frau, die 6. Zeugin. Er berichtet weiter, der Schlaitdorfer Mann habe ihm Hölzlein gegeben, welche er in die Stalltür schlagen mußte. Dazu habe der Wagner Johann Hirlinger die Löcher gemacht. Von der Zeit an habe er nichts mehr gespürt und das Pferd am selben Abend nichts mehr an sich gehabt. Es sei ihm auch so geholfen gewesen, daß er noch 63 fl daraus gelöst habe; vorher habe es 100 fl kosten mögen. Der Schlaitdorfer habe keinen Lohn begehrt. Er habe ihm aber 25 Batzen und Speck und Schmalz gegeben.
(8) Johannes Bihler alt, Metzger, sagt, er sei 49 Jahr alt. Von seinem Sohn Michael Bihler habe er vergangene Weihennachten gehört, daß ihm zu des Urbeles Haus heraus 2 Katzen durch die Füß geloffen seien, welche ihm aber nicht zukommen konnten. Als es wieder geschah, sei er dem Urbele vor das Haus geloffen und habe öffentlich geschrien, warum man das Hexengesind nicht hinwegtue. Habe sich's aber niemand angenommen.
(9) Ludwig Bentz, Metzger, sagt, er sei 48 Jahr alt. Ungefähr vor 3 Jahren habe sein jetzt 11jähriges Söhnlein Marx Bentz 2 Kitzle (= Zicklein) ausgetrieben. Mit ihm seien seines Nachbars David Weinmann 2 Knaben gegangen und des Zeugen Töchterlein. Dazu sei auch der verhaftete Hans Ulrich Fasnacht gekommen, habe das Maidle auf den Arm genommen, es entblößt und zu Johann Jacob, dem einen Buben des Weinmann, gesagt, er solle da noppen (= sich geschlechtlich betätigen). Das habe dieser nicht tun wollen. Wie dann das Maidle sich auch wehrte, habe er zu dem Buben gesagt, er solle seine Scham in des Geißleins Scham stecken. Das sei aber nicht geschehen. Zeuge habe dies dem Urbele untersagt und gedacht, sein Sohn werde dergleichen mehr begehren (= tun wollen), dann wolle er ihm Arm und Schenkel abschlagen. Der Vater habe darauf gesagt: "Potz, was sollte das sein!"
1660 Juni 8, Freitag
Auf dem Turm.
In Anwesenheit der Herren Commissarii.
Johann Ulrich Fasnacht sagt, er bleibe bei seinem vorigen Bekenntnis. Es sei wahr, daß er, sein Vater, der alte Fasnacht, die Magdalena, die Kindtsvatterin, ihr Mädle Anna Maria, die Schäfferin und der Thomas Zeib, wie sein Vater gesagt, miteinander ausgefahren sind und bei dem Galgen getanzt haben ... Das erstemal habe ihn sein Vater unter den Galgen geführt und diesen umhauen wollen. Der Meister Henslen habe gleich am folgenden Morgen gesagt, ein Schelm habe den Galgen umhauen wollen, man sehe die Streich am Galgen gut. Damals sei die Kindtsvatterin und ihr Maidle dabei gewesen, sonst niemand. Sie haben miteinander gezehrt und etwas getrunken, das wie Wein war. Es sei ein Tisch dagewesen, auch 2 oder 3 Spielleute, die auf dem Galgen saßen. Niemand habe etwas reden dürfen. Er habe sich dem Teufel nicht verschrieben, sondern sein Vater habe ihn mit seinem Blut verschrieben, wie sein Vater bekannt habe. Er selber wisse nicht, ob und wie er dem Teufel verschrieben worden sei. Sein Vater habe gesagt, wenn er der Mutter etwas sage, so wolle er ihn erstechen. Weiter wisse er nicht, als daß sein Vater ihm befohlen habe, er solle mit den Kitzlein zu tun haben, was er im vergangenen Frühling 4mal getan habe. Das letztemal sei der Decker Anna Bub, Jerg Fasnachts Sohn Urban mitgewesen. Auf dem Weg habe er nichts mit dem Kitzle zu tun gehabt, sondern zu Haus. Sein Vater habe ihm befohlen, er solle es auf dem Feld tun, und hernach gefragt, ob es geschehen. Als er verneinte, habe der Vater ihm befohlen, er solle es daheim tun, oder er werde geschlagen. Diesem Befehl sei er nachgekommen. Niemand sei dazugekommen. Die Kitzlein habe er anbinden müssen. Wenn er mit ihnen zu tun gehabt hatte, habe sein Vater sie gleich gemetzget und verkauft.
2 oder 3 Jahr sei es, daß Marx, der Bub des Ludwig Bentz, und sein Schwesterle Anna Maria 2 Böckle bei dem Siechenhäusle gehütet haben. Dabei seien David Weinmans 2 Buben gewesen, deren keiner so groß sei wie der Zeuge. Er sei auch gleich mitgegangen. Als sie dort beieinander waren, habe er das Maidle genommen, auf den Boden gelegt und aufgedeckt. Der kleine Bub, Hans Caspar Weinmann, habe sich auch hingelegt. Zu dem habe er gesagt, er solle da eine (= hinein) noppen (= stoßen, in geschlechtlichem Sinn). Das sei geschehen. Das Maidle habe sich nicht geweigert. Der Hans Caspar habe ihr Habermauken (hier = ?) gegeben. Er könne sich nicht erinnern, daß er zu dem andern Buben gesagt habe, sie sollen mit den Geißen zu tun haben. Es seien 2 Böckle gewesen. Sein Vater habe ihm befohlen, er solle mit Hurerei umgehen und allebot (= oft) hinter einem Hag (= einer Hecke) auf ein Mädle hinliegen.
Mit des Kindtsvatters Anna Maria habe er das erstemal bei dem Galgen zu tun gehabt, hernach auf dem Rangelbergle auch einmal. Sie haben nicht allezeit (= jedesmal) bei dem Ausfahren miteinander zu tun gehabt.
Außer den oben genannten Personen seien noch andere bei den Hexentänzen gewesen, welche er aber nicht kannte. Sie haben vor den Gesichtern schwarze Dinger gehabt. Der Teufel sei dort in einem Sessel gesessen. Er wisse nicht, ob er von Gold oder von was er gewesen. Er habe eine Krone aufgehabt. Wie er sonst ausgesehen, wisse er nicht genau.
Als sein Vater auf den Diebsturm gelegt worden war, habe er sich bei ihm vor dem Stubenfenster angemeldet. Er wisse nicht, ob es sein Vater oder der Teufel war. Es habe ihm immer in den Füßen gewuselt (= gezuckt). Die Leut auf dem Turm haben gut gesehen, daß ihm nicht recht war. Daher haben sie sehr eifrig gebetet. Wenn er nicht so gebetet hätte, so hätte er mit hinaus gemußt.
Ludwig Voltz, der dem jungen Buben wacht, sagt, als man des Buben Vater auf den Diebsturm geführt hatte und die Fenster offen standen, habe der Bub begehrt, man solle sie zumachen. Der Zeuge habe gleich gemerkt, warum es zu tun sei: ein Viertel Spitalbrot lag auf dem Tisch. Der Zeuge nahm es, schnitt davon die obere Rinde ab, streute Salz darauf und schnitt ein Kreuz in die obere Rinde. Das Salz streute er im Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des heil. Geistes auf 3 Ecken und gab es dem Buben in den Sack. Sobald er das Brot in den Sack gebracht hatte, gab es einen Gestank, daß sie meinten, sie können nicht in dem Stüblein bleiben. Den Buben habe er gefragt, wie ihm sei oder wer dagewesen sei. Der habe geantwortet, er meine, sein Vater sei es leibhaftig gewesen.
Johann Ackermann, Zusprecher (= Leichenbesorger), sagt, er sei 57 Jahr auf den Wintermonat alt. Am vergangenen Dienstag nachts haben er und der vorige Zeuge gespürt, daß dem Buben nicht recht werden wolle. Sie haben gefragt, was ihm sei. Er habe geantwortet, sein Vater sei da und wolle ihn holen. Darauf habe er seinem Vater jämmerlich geflucht und gesagt, weil er ihn so verführt habe, müsse er in der Hölle brennen und braten. Dem bösen Geist habe er auch ausgeboten. Darauf sei er mit großem Gestank ausgefahren. Während er da heroben liege, sei der böse Feind gekommen und habe gesagt, es sei alles verlogen, was sie beten. Der Zeuge sagt weiter, der gefangene Bub bete gar fleißig. Es sei schad um diesen Buben.
N. B. Als der Vater auf den Diebsturm gelegt worden war und man die in dem Gefängnis verstorbene Teufels-Grethe zwischen Licht (= in der Abenddämmerung) zum Laden hinausgeworfen hatte, soll er seinem Anzeigen nach durch eifriges Beten von Gott erhalten haben, daß der Teufel von ihm ausfuhr ... (?)
Die Kindtsvatterin sei fast jeden Tag in seines Vaters Haus gewesen. Sie haben einander sehr lieb gehabt. Sie sei oft gekommen, wenn er in die Schul gegangen. Wenn seine Mutter nicht daheim war, sei sie am meisten gekommen.
1660 Juni 2, Samstag
In Gegenwart der verordneten Herren Commissare.
Urban jung Fasnacht sagt, er sei 53 Jahr alt. Er wisse nichts, was er getan habe oder warum er hieher gelegt worden sei. Vor 4 oder 5 Jahren habe er mit seinem Hund auf Besemess (Bösmanns)-Äckern gebarrt (= gespielt). Das habe der Onomusle (= Onimus, Hieronymus) gesehen. Er habe den Onomus hinabgehen sehen. Der Hund habe dem alten Ulrich Fasnacht gehört. Er wisse nicht, wo er ihn hingetan. Er meine, es sei ein schwarzer Hund gewesen, welcher eine weiße Blase hatte und von mittelmäßiger Größe war. Der Onamus habe von ihm ausgegeben, er habe mit dem Hund Unzucht getrieben. Darauf sei er zu dem Onamus in das Kloster gegangen und habe gefragt, warum er das auf ihn ausgebe. Der habe gesagt, er habe gemeint, der Fasnacht habe mit dem Hund Unzucht getrieben. Nachher sei es in der Stadt erschollen. Der Onomus aber habe selbst dagegen gesagt, er wisse nicht, ob es geschehen sei. Er habe dessentwegen nicht bei der Obrigkeit geklagt. Nachdem dieses geschehen, sei er im Haus des Ludwig Hess mit seinem Weib bei dem Onomus gewesen und habe ein Maß Wein mit dem Onomus getrunken und gefragt, warum er dies Ding ausgebe (= diese Geschichte verbreite). Der Ludwig Hess habe gebeten, er solle ihn nicht so verschreien. Es sei doch nichts an der Sach. Wenn er dergleichen getan habe, so solle er's nicht mehr tun. Als der Onomus Hess die Sache gesehen, da habe er des Hundes Unzucht in die Hand genommen und daran etlichemal auf- und abgestrichen. Darauf sei der Hund an ihm aufgesprungen (= in die Höhe gesprungen). Es sei ein Männle (= männliches Tier) gewesen. Er habe nichts mit ihm tun können. Mit keinem Hund habe er dergleichen zu tun gehabt. Denn man könne sich leicht denken, sie würden einen beißen. Aber mit einem Kälble habe er zu tun gehabt. Daran sei sein Weib schuldig gewesen. Denn die habe nicht heben (= herhalten) wollen. Es sei nur einmal geschenen, und er habe zu seinem Weib gesagt, wenn sie nicht wolle, so müsse er anderswo sehen, wo ihm geholfen werde. Es sei in seinem Haus im Kühstall geschehen vor 5 Jahren. Das Kälble habe er gemetzget und das Fleisch verkauft. Jetzt habe er sich besonnen, mit dem Hund habe er, als der Hess zusah, auch Sodomiterei (= Unzucht) getrieben. Aber sein Weib sei daran schuldig. Denn sie habe nie parieren wollen. Vor 4 oder 5 Jahren habe er jederzeit mit einem Milchkalb Sodomiterei getrieben, sonst aber mit keinem andern Vieh.
Auf der Fahrwies habe Jerg Rentz ihn angetroffen, als er die Hose herunten gehabt. Aber nackt sei er nicht gewesen. Er habe Flöh gefangen und sich ziemlich weit aufgedeckt. Dem Jacob Gebel habe er in den Latz gegriffen und seine Scham berührt, wie der Gebel dann dagegen seine Scham angerührt habe.
In Konfrontation mit dem Johann Knapp bekennt er, er habe ihm oft zu trinken gegeben, aber nichts darein getan.
In Konfrontation mit Jacob Gebel und seinem Weib sagt der Urbele, der Gebel habe ihm auch in seinen Latz gegriffen. Der Gebel sagt, ja, er habe nach ihm gegriffen und gesagt, wie man ihm tue, müsse er auch tun. Ferner sagt der Gefangene, habe er dem Gebel auf den Fuß getreten, so wisse er es nicht.
In ipsa tortura (= während der Tortur):
Er habe zu Ulm in der Apotheke Gift gekauft, womit er sich selbst vergiften wollte. Von diesem Gift habe er dem Knapp etwas in den Wein getan. So habe er auch seinem Stiefsohn mit Gift im Wein vergeben.
Post torturam
sagt er, dem Gebel habe er auch Gift im Wein beigebracht. Desgleichen habe er ihm auch auf den Fuß getreten, wovon er vergiftet wurde. Im Treten habe er gesagt: Daß du lahm werdest. Vor ungefähr 12 oder 15 Jahren sei der böse Feind in Orschel zu ihm in Weibsgestalt gekommen. Die habe ihn aufgefordert, mit ihr zu gehen. Er habe geantwortet, jetzt gehe er nicht mit, aber ein andermal. Da sei das Weibsbild verschwunden. Am andern Morgen habe er das vorige Weib am selben Ort wieder angetroffen. Die habe gesagt, er müsse mit zu dem Bösen. Denn sie sei derselbe. Da sei er mit ihr hingegangen. Sie habe ihn an einen Ort hinter dem Wald geführt. Er habe daselbst mit ihr Unzucht treiben müssen. Als die Unzucht vorüber war, sei sie weggefahren. Hierauf sei er heimgegangen und habe keine Ruh mehr gehabt. Dieses 2. Mal habe sie ihm Pulver gegeben, welches schwarzgrau aussah, eine Handvoll. Als sie's ihm hinreichte, habe sie gesagt, er solle es in des Teufels Namen nehmen. Er könne den Leuten damit vergeben. Er habe es genommen. Sie habe ihm zugemutet, Gott zu verleugnen. Das habe er getan, der heil. Dreifaltigkeit und allen Heiligen abgesagt, auch den Sacramenten. Das heil. Abendmahl habe er nie mißbraucht. Das Weib habe sie in aller Teufel Namen getauft und ihn Johann, sich aber Gretha geheißen. Vor etwa 15 Jahren seien er und der Teufel miteinander hinaus vor Orschel gegangen und haben wieder Unzucht getrieben. Mit seinem Blut habe er sich verschrieben und die Handschrift selbst geschrieben. Die Handschrift habe der Teufel zu sich genommen. Das Blut sei aus dem rechten Fuß gelassen worden. Sie seien noch oft hinter Orschel miteinander hinausgefahren. Niemand als besagte Greth sei mitgefahren. Die Pfullinger Greth und noch eine, die er nicht kenne, seien auch mit zum Tanzen gefahren, auch des Greuelens Bas.
... Der alte Johann Fasnacht habe dem Eple in einem Trunk auf der Metzgerstub vergeben.
In des alten Johann Fasnachts Haus haben er und die Teufels-Greth allezeit miteinander abgeredet, wo sie hinfahren wollen. Er sei nie weiter mit ihr gekommen als hinter den Orschelwald. Spielleut, 2 Geiger, seien dabei gewesen. Nur 2mal sei er bei des Teufels Greth gelegen. Die Madlena Zeib sei auch mit ihnen auf der Riethwiese gewesen. Er sei auf einer Gabel gefahren. Die habe er verbrannt, als der Michael Türinger verbrannt wurde. Wie man den Diringer hinrichtete, habe er noch ein wenig des Pulvers gehabt und es in den Bach bei seinem Haus geworfen. Der Teufel habe ihm immer mehr Pulver gegeben, welches er aber nicht nehmen wollte. Seine Leute habe er immer entschläft (= eingeschläfert), wenn er ausfuhr. Dazu habe er ein Lichtlein genommen, welches aussah wie Mark aus dem Holder (= Holunder). Das habe oft lang, 3 - 4 Stunden, gebrannt. Die Gabel habe er mit dem Pulver in einem gräulichen Sälble geschmiert. Das Sälble habe er auch mit dem Pulver weggeworfen. Einem Bauern von Pfullingen namens Jacob habe er auch vor 8 Jahren von dem Pulver gegeben. Er sei aber nicht daran gestorben, sondern krank worden und habe ausgesocht (= dahingesiecht). Seine Witib heiße man die Nellen Anna. Die habe aber jetzt einen andern Mann. Das Pulver habe er nicht immer bei sich gehabt, sondern es sei in seiner Kammer in einem Balken verborgen gewesen.
Ludwig Dörrers Weib habe ihn bezichtigt, er habe ihr ein Pferd gelähmt. Es sei aber nicht wahr, sondern er meine, sie werde es selbst getan haben, wiewohl er nicht sagen könne, ob sie eine Hex sei oder nicht. Man habe gesagt, sie habe im Haus des Metzgers Bihler ein Feuer geholt, man habe ihr aber keines gegeben. Da sei sie in des Bastle Tochtermanns Haus gegangen, wo sie eines bekam und darnach beim Haus des Hans Bihler in den Bach schüttete - zu was End (= zu welchem Zweck), wisse er nicht.
1660 Juni 5, Dienstag
In Gegenwart der verordneten Herrn.
Es sei alles wahr, was er vergangenen Samstag ausgesagt. Leider, Gott erbarm's, sei es wahr. Dem Ottle habe er auch einen Trunk im Haus des Jerg Jauch gegeben, wovon er erkrankte. Der böse Feind sitze hinter dem Lock (= Haar) auf seinem Kopf und zwar wie ein Kopf.
Das Weib des Johann Schelling, das Aferle (Afra), sei allezeit mitgefahren.
Die Kindtsvatterin sei 3 Jahr lang sein Gespiel und bei diesem Handel gewesen.
Ludwig Derrers Weib sei auch mit ausgefahren, habe den Sohn des Johann alt Bihler verblendet (= blind gemacht), daß er nicht heimkommen konnte. Johann Reichart habe ein krankes Pferd gehabt, welches sie gelähmt hatte. Sie sei vor das Haus gekommen, habe etwas entlehnen wollen und sei willens gewesen, dem Pferd wieder zu helfen. Wenn man wieder helfe, so sage man: "Sei dir geholfen in des Teufels Namen!"
Anna, das Weib des Christof alt Tochtermann, sei auch mit ausgefahren.
Die Apothekerin sei auch mit ausgefahren und zwar ein Jahr oder fünfe. Im Rangelbergle sei sie auch mitgewesen. Sie reite auf einem Bock, welcher schwarz gescheckt sei, in einem Doktorhut reite sie. Sie sei eine Zeitlang ihn, den Urbele, geflohen.
In Konfrontation des Vaters mit dem Sohn Hans Ulrich.
Der Vater sagt, sein Bub wisse nichts. Der Bub sagt dem Vater ins Gesicht, er sei ja dabei gewesen, wie er in den Galgen gehauen habe. Die Madlena sei auch dabei gewesen. Der Vater sagt hierauf, dem sei so. Er meine, es werde 2 Jahr sein, daß er sein Kind verführt habe. Er habe seinen Sohn hinter sich auf die Gabel gesetzt und zum Galgen hingeführt, habe einen oder 2 Streich in den Galgen tun wollen. Da seien die Kindtsvatterin und andere dahergekommen.
Der Failen Hans sei vielleicht selber so. Er werde gar viel wissen.
Bei dem Tanz draußen sei er bei der Kindtsvatterin gelegen. Die Madlena sei auch bei diesem Tanz gewesen und der Thoma mitgefahren.
Es seien etwa 12 oder 15 Jahr, daß er mit dem Hund zu tun gehabt. Da sei er das erstemal dazu gekommen. Dem Teufel habe er sein Kind verschrieben nicht mit des Sohnes, sondern mit seinem eigenen Blut. Die Handschrift habe der Teufel.
Wenn man ihn vor 12 Jahren gestraft hätte, so wäre er in dies Unglück nicht gekommen.
Das Kind sagt, es wisse nicht, wie oft es mit seinem Vater hinausfahren mußte. Der Kindtsvatterin Töchterlein Anna Maria sei auch mit hinausgefahren und des Buben Buhle gewesen, mit welcher er Hurerei getrieben habe.
Man solle ihn nur nicht lang daher legen, sondern hintun, wo er hingehöre. Er wisse wohl, man tue ihn weg und die Großen lasse man laufen.
In Habbishofen hinter dem Orschel sei der Tanzplatz gewesen.
Die Flöhe mache man so: man streue ein Pulver aus und sage: "Wohlaus in des Teufels Namen, werde lebendig zu Flöhen!" Er habe das Mädle lehren wollen, Flöhe zu machen, aber sie hab's nicht lernen wollen.
Wenn er bete, fahre der Teufel von ihm aus, komme aber wieder.
Mit Kälbern habe er jetzt 8 Jahr lang zu tun gehabt.
1660 Juni 6, Mittwoch
In der Besiebung (Besiebenung = gerichtliche Überführung durch 7 Aussagen, die des Klägers und die von 6 Zeugen) sagt er, was er ausgesagt, das sei wahr. Er bleibe auch dabei, bitte nur Gott um Verzeihung seiner Sünden.
Er könne nichts vom Weib des Greiele sagen. Er täte ihr sonst Unrecht.
Bei der Kellertür liege ein Schieferstein. Darunter sei von dem Pulver, welches er von dem Teufel bekam. Der Teufel habe gesagt, wenn ein Mensch darauf trete, so werde er lahm. Ohne Zweifel werde noch von dem Pulver darunter liegen. Denn er hab's nicht herfürgetan.
Es sei kein Geist Bechtle mehr in seinem Haus. Man solle seinen Leuten nur sagen, wenn er hinweggetan sei, so werde sie nichts Unreines ... (?)
Die Gesellschaft habe oft nicht lang gewährt, habe nicht viel nach dem Tanzen gefragt, sondern nur Lust zu den Kälbern gehabt. Allezeit, ehe er eines gestochen, habe er vorher mit demselben zu tun gehabt und zwar auf dem Feld. Es wäre ihm lieb, wenn man ihm sein Recht täte, damit er seine Seligkeit erlangen könne. Es fahre nicht der ganze Leib hinaus, sondern es sei nur der Schein oder der Geist.
Dem Teufel müsse man anzeigen, was man ausgerichtet. Ihm habe der Teufel nicht viel getan, weil er immer mit den Kälbern zu tun gehabt habe.
Die Kindtsvatterin habe ihren jetzigen Mann gar ungern, wie man erfahren werde.
1660 Juni 8, Freitag
In Gegenwart der Herren Commissare.
Er sagt, warum man ihn nicht auch gleich hinausgetan habe, damit er ab der Welt komme. Er bleibe noch bei seinem vorigen Bekenntnis durchaus. Er müsse auf ein neues (= weiter) bekennen, er habe vor 2 oder 1 1/2 Jahren seinen gefangenen Buben abgerichtet (= angestiftet), mit den Kitzlein Unzucht zu treiben. Ob er's getan oder nicht, stehe dahin. Der Bub habe ihn nicht zusehen lassen. Ferner habe er auch befohlen, der Bub solle allebot (= oft) mit jungen Maidlen zu tun haben.
Die Kindtsvatterin sei oft zu ihm ins Bad gekommen und habe sich zu ihm hingesetzt. Vor 1 1/2 Jahren habe er mit ihr Ehebruch zu treiben angefangen und es ein wenig länger als 1/2 Jahr mit ihr getrieben. Er wisse nicht, wie oft.
Weiter habe er nichts auf seinem Gewissen. Er bitte für seinen Sohn, das junge Blut, daß man ihm doch in einem Bad die Adern schlagen lassen möge ...
1660 Juni 12, Dienstag
Auf dem Turm.
In Anwesenheit der Herren Kommissare.
Sagt in Güte, er bleibe noch bei seinem vorigen Bekenntnis. Jedoch sei von den Kitzlen keines dem Buben unter die Hand gekommen. Die zwei habe man gleich gemetzget. Dabei seien gewesen Martin, der Bub des Hans Weinmann, und Jacob Weinmanns Bub, dessen Namen er nicht wisse. Ebenso seien diese Buben bei den andern zweien gewesen, wie man sie metzgete und hernach dem Herrn Rittmeister Pfäfflen verkaufte. Mit diesen Kitzlen habe sein Bub nichts zu tun gehabt. Gewiß sei, daß er ihm die Sodomiterei mit den Kitzlen anbefohlen habe.
Mit der Kindtsvatterin habe er keinen Ehebruch begangen.
Die Madlena sei mit auf Holenbronn gefahren auf die katholische ... (?). Dazumal sei die Pfullinger Greth auch dabei gewesen.
Die Kindtsvatterin habe oft zu ihm gesagt, wenn ihr Mann sterbe, wollte sie nichts darnach fragen ...
In Konfrontation der beiden Fasnacht mit beiden Kindtsvatterinnen.
Das Maidle will nicht bekennen, daß sie mit draußen gewesen. Der Bub sagt, ja, es sei geschehen. Der Vater bekennt's auch. Der Bub sagt, wenn er dem Teufel gehöre, so gehöre sie ihm auch. Es sei wahr, daß er sie draußen beschlafen habe. Gleich die erste Nacht sei sie mit ihm auf dem Galgenrain gewesen.
Der Vater sagt noch, sie seien alle viere beieinander gewesen. Dabei bleibe er.
Die Kindtsvatterin sagt, der Bub solle ihr sagen, wo sie mit ihm gewesen. Der Bub sagt, sie sei mitgewesen.
Der Vater sagt, sie sei mit draußen gewesen, sie habe einen Spitzhut aufgehabt. Sie sagt darauf, der böse Feind möge es gewesen sein in ihrer Gestalt.
Der Urbele sagt ihr ins Gesicht, ob sie nicht dort, wie er gebadet habe, etlichmal gekommen sei, als niemand da war. Wenn er fragte, wo ihr Mann sei, habe sie geantwortet: "Der Rilp (= Grobian) liegt im Bett." Auf seinem Läubele (= Hausflur) sei es einmal geschehen, einmal im Stall. Er wolle sich den Tod darauf antun lassen. Sie leugnet alles. Es müsse der Teufel gewesen sein. Sie wolle darauf sterben, wenn es wahr sei. Der Urbele sagt, um den Abend herum sei es geschehen, aber nicht über 3mal. Etwa 1 1/2 Jahr habe er Ehebruch getrieben. Sie sei oft 2 Stund bei ihm gesessen.
Der Urbele sagt, er habe mehr des heil. Geistes bei sich als sie. Er wolle seiner Seele kein Kränzlein aufsetzen, warum er seine Seel beschweren sollte.
Sie wisse nichts anderes, als daß ihr etwann (= einmal) geträumt habe.
45 S.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: +) Fischer: Schw. WB: Der Schmied, der ein neues Rad gemacht hat, bekommt Räderwein.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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