Dietrich (Dyrich) von Berninghausen (Bernynckhusen), Sohn des + Arnold (Nolleke), verzichtet für sich, seine Brüder und Schwestern auf die Eigenhörigen Beleke, Hans Broggers Ehefrau, ihren Sohn Hermann und auf Peter von Maumke (Momeke)(1 km westlich von Lennestadt), Arnolds (Nolke) Sohn sowie Beleke (Byllige) seine Ehefrau, Tocher des + Gobel (Gobbel) zu Deutmecke (Dethmeke)(2 km südöstlich von Schönholthausen), wohnhaft in Fretter (Vretter)(3 km östlich von Schönholthausen) und deren Kinder, die er Hermann von Schnellenberg (Snellenberch) und seiner Ehefrau Margarethe verkauft hat. Dietrich leistet Verzicht für sich, seine Mutter, Brüder und Schwestern und sichert Währschaft zu. Obgleich er allein über die genannten Eigenhörigen gemäß des Teilungsvertrages zwischen ihm und seinem Bruder Antonius (Tonnyges) verfügungsberechtigt ist, hat er diesen um Mitbesiegelung gebeten. Siegelankündigung: Dietrich und Antonius von Berninghausen. Zeugen: Johann Brant, Johannes Kelner. (uppe sunte Godehardus dach).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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