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Klärung der Eigentumsverhältnisse bzw. der Baulast am Glosberger Schulhaus sowie Ausübung des Kirchendienstes
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Enthält v. a.:
Unentgeltliche Abtretung des Schulhauses (altes Mesnerhaus) an die politische Gemeinde unter der Bedingung eines Paramentenzimmers im Schulhaus;
Anlegung des Grundbuches;
Diskussionen u. a. über die Nutzung der Schulhauswohnung bzw. der Paramentenkammer sowie über die Ausübung des Mesner- und Schuldienstes durch den Lehrer Johann Stöcker