Bestandscontrakt auf sechs Jahre zwischen Wendel Burkhard dem Alten zu Nessenloch und seinem Sohn Wendel Burkhard dem Jungen, wonach Ersterer Letzterem sein Haus, Hof usw. mit Liegenschaften zu Nessenloch in den Höfen, auch zu Lützenloch an der Gasse gegen Leibesfrist des Verleihers und 18 fl. Jahreszins samt Roß, Wagen, Geschirr übergibt