Die Zunftmeister Christoph Schleicher und Gregor Leblin sowie die Büchsen- und Zwölfmeister der Weberzunft in Ulm bekennen: Der Ulmer Ratsherr und Bürger Johann Kramer hat ihnen ein Kapital von 352 Gulden Ulmer Stadtwährung übergeben, das gegen festgelegte jährliche Zinsen verliehen ist. Sie verpflichten sich, die Erträge aus dieser Stiftung jedes Jahr gemäß den von Johann Kramer verfügten Bestimmungen zu verteilen. An das vom Rat der Stadt Ulm eingerichtete Almosen sowie an das Heiliggeistspital [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] fallen dabei jeweils 5 Gulden, die gleichmäßig an bedürftige Personen verteilt werden sollen. Ebenfalls 5 Gulden gehen an das Fundenhaus [abgegangen, Bereich Turmgasse 8-13, Zeughausgasse 1], wovon man den dortigen Findelkindern an einem Tag, an dem normalerweise kein Fleisch auf dem Speiseplan steht, ein Fleischgericht und außerdem noch, sofern das Geld dafür ausreicht, jedem Kind einen Wecken geben soll. Reicht das Geld dafür nicht, dann soll man den nach dem Kauf des Fleisches verbliebenen Rest in die Büchse des Fundenhauses einlegen. An das Seelhaus [abgegangen, Bereich Griesbadgasse 17/Seelengraben 30-32] fällt 1 Gulden, der gleichmäßig unter seinen Insassen verteilt werden soll. Das Spital der armen Sondersiechen [abgegangenes Spital der Armen Siechen mit Kapelle St. Leonhard, Bereich Friedenstraße 40] erhält 0,75 Gulden zur Verteilung an die dortigen Armen. Von dem Rest der Zinsen sollen die Zunft-, Büchsen- und Zwölfmeister jährlich 0,75 Gulden für ihre Mühen bei der Verwaltung der Stiftung und der Verteilung der Zinsen gemeinsam verzehren. Der Zunftknecht erhält dafür, dass er jedes Jahr die Zinsen einzieht, 6 Kreuzer. Sie verpflichten sich, das ihnen übergebene Kapital getreulich zu verwalten und die davon gefallenden jährlichen Einkünfte gemäß den von Johann Kramer erlassenen Bestimmungen zu verteilen. Dies sollen die Pfleger und der Hofmeister des Heiliggeistspitals in Ulm als Aufseher überwachen.