Gutsarchiv Helmsdorf (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
H 100 (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 10. Adelsarchive >> 10.02. Gutsarchive
1551 - ca. 1923
Findhilfsmittel: Findbuch von 1991 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Helmsdorf gehört zur Stadt Gerbstedt, Lkr. Mansfeld-Südharz, Sachsen-Anhalt.
Helmsdorf war 1420 Sitz eines auch als Hinteramt Mansfeld bezeichneten Amtes der Grafen von Mansfeld. 1501 Teil der Grafschaft Mansfeld-Vorderort, wurde es mit der Sequestration 1570/73 bis 1716 unter direkte magdeburgische Verwaltung gestellt. Danach erhielt der magdeburgische Anteil der Grafschaft den Status einer Mediatherrschaft unter preußischer Hoheit. Mit dem Aussterben der Grafen gelangte Helmsdorf 1780 endgültig zum preußischen Herzogtum Magdeburg, das 1816 in der preußischen Provinz Sachsen aufging, die bis 1945 bestand.
Das auf einen Hof des Klosters Gröningen zurückgehende Helmsdorf erscheint 1420 als mansfeldisches Amt. Es umfasste 1615 die Patrimonialgerichtsbarkeit über Helmsdorf, Rottelsdorf, Augsdorf, Burgsdorf, Hübitz und die Mansfelder Vorstädte Rabe und Schloßberg, bis 1678/1731 auch über Großörner.
Ab 1560 wurde das Amt auf Wiederkauf veräußert. Als Besitzer werden 1560 Johann Kleit, seit 1587/1592 der magdeburgische Kanzler Dr. Wilhelm Meckbach und seit 1615 Heinrich von Bülow greifbar. Auf Heinrich von Bülow folgten im Besitz des Amts Helmsdorf seine Söhne Busso Heinrich (gest. 1656) und Viktor von Bülow. Nach anfänglicher gemeinsamer Verwaltung fand Busso Heinrich seinen Bruder Viktor ab. Weitere Besitzer waren Heinrich von Bülow (1647-1721), Busso Heinrich von Bülow (1700-1774) und Johann Ludwig von Bülow (1728-1783).
Nach dem Aussterben der Grafen 1780 übertrug König Friedrich II. als Lehnsherr auch die Patronatsrechte und verzichtete zugleich auf das Wiederkaufsrecht, wodurch der Amtscharakter von Helmsdorf verblasste.
Johann Ludwig von Bülow hinterließ als Erbin seine noch minderjährige Tochter Luise Ernestine Henriette (1783-1857), welche 1799 den Drosten und späteren Landrat Ernst Wilhelm Friedrich von Kerssenbrock heiratete. Nach dem Tod ihres Mannes 1827 hatte sie laut gegenseitigem Testament die Nutznießung aller Besitzungen und die Vormundschaft über ihre unmündigen Kinder. Aus dem Kerssenbrockschen und Bülowschen Besitz bildete sie 1844 für ihre drei noch lebenden Söhne die drei Fideikommisse Helmsdorf, Helbra und Mönchsdorf. Ihr ältester Sohn, Bernhard Simon (1800-1872), übernahm das Amt Helmsdorf. Als mit dessen Sohn Bodo Ludolf von Kerssenbrock (1833-1879) der letzte männliche Nachkomme von Ernst Friedrich Wilhelm von Kerssenbrock und seiner Ehefrau Luise, geb. von Bülow starb, erlosch die Fideikommisseigenschaft des Ritterguts Helmsdorf. Erbberechigt waren alle Nachkommen der weiblichen Erbfolge.
Adolf von Krosigk auf Eichenbarleben, ein Schwager Bodo Ludolfs von Kerssenbrock, kaufte die Erbteile auf und übergab 1882 das Rittergut Helmsdorf an seinen Sohn, den Leutnant Gebhard Bernhard von Krosigk. Im Besitz seiner Familie blieb das Gut bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945.
Bestandsinformationen: Der im Zuge der Bodenreform vom Landeshauptarchiv im Jahr 1953 übernommene Bestand wurde zunächst im ehemaligen Landesarchiv Merseburg eingelagert. Im 2. Halbjahr 1988 wurde er verzeichnet, in die vorliegende Ordnung gebracht und mit einer Registraturbildnergeschichte versehen. Die Bestandsinformationen wurden erst 1991 erstellt.
Von März bis Juli 2014 wurde das maschinenschriftliche Findbuch in das vorliegende Archivinformationssystem übertragen.
Zusatzinformationen: Genealogische Informationen über die Besitzer des Amts Helmsdorf aus der Familie von Bülow:
1. Heinrich von Bülow (1569-11.11.1625): Herr auf Oebisfelde, Krumke und Helmsdorf erwarb 1615 Amt Helmsdorf wiederkäuflich
Ehefrau: Eulalia von Veltheim (1575-1651)
2. Busso Heinrich von Bülow (gest. 25.06.1656): Inhaber des Amts Helmsdorf, Erbherr auf Krumke und Oebisfelde
Ehefrau: 1643 Anna Sophia von Möllendorf (31.01.1614-14.06.1657)
3. Heinrich von Bülow (20.05.1647-06.06.1721): Inhaber des Amts Helmsdorf, Erb- und Gerichtsherr auf Stedten, Direktor der mansfeld. Landstände magdeburgischer Hoheit
Vormund: Joan Kasimir von der Schulenburg auf Liebsdorf und Schochwitz
Ehfrau: 1696 Helena Augusta von Krosigk (gest. 28.12.1745)
Tochter: Augusta Charlotta, verh. von Pfuel zu Polleben
4. Busso Heinrich von Bülow (01.012.1700-28.03.1774): Erwarb am 03.08.1723 das Rittergut Kriegsdorf von Otto Christoph aus dem Winckel
Ehefrauen: a. seit 14.01.1723 Friederike Dorothea aus dem Winckel (gest. 1730)
b. seit 24.06.1733 Johanna Henriette aus dem Winckel (gest. 1770)
Kinder: aus der 1. Ehe: Heinrich August (1724-1757, Premierleutnant), Johann Ludwig (24.04.1728-
24.11.1783), Helene Auguste Friederike (gest. 1763)
aus der 2. Ehe: Henriette Charlotte (1735-1808, Ehefrau vom Landrat Wilhelm Felix Heinrich von
Wedel), Sophie Luise (geb. 1737, Ehefrau vom Rittmeister Magnus Joachim Philipp
von Wedel), Christine Lucie (gest. 20.05.1782, Ehefrau des Obristen Leopold von
Thadden)
5. Johann Ludiwg von Bülow (24.04.1728-24.11.1783): Preußischer Major (Obristwachtmeister), Direktor der Landstände der Grafschaft Mansfeld
Ehefrau: Luise Charlotte Ernestine von Grießheim
Einzige Tochter: Luise Ernestine Henriette von Bülow (06.07.1783-16.06.1857), Erbin des Amts Helmsdorf, heiratete 1799 Ernst Wilhelm Friedrich von Kerssenbrock
Verweise:
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Staatsarchiv Detmold, Depositum Barntrup (von Kerssenbrock).
Literatur:
Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Registraturbildner: Helmsdorf gehört zur Stadt Gerbstedt, Lkr. Mansfeld-Südharz, Sachsen-Anhalt.
Helmsdorf war 1420 Sitz eines auch als Hinteramt Mansfeld bezeichneten Amtes der Grafen von Mansfeld. 1501 Teil der Grafschaft Mansfeld-Vorderort, wurde es mit der Sequestration 1570/73 bis 1716 unter direkte magdeburgische Verwaltung gestellt. Danach erhielt der magdeburgische Anteil der Grafschaft den Status einer Mediatherrschaft unter preußischer Hoheit. Mit dem Aussterben der Grafen gelangte Helmsdorf 1780 endgültig zum preußischen Herzogtum Magdeburg, das 1816 in der preußischen Provinz Sachsen aufging, die bis 1945 bestand.
Das auf einen Hof des Klosters Gröningen zurückgehende Helmsdorf erscheint 1420 als mansfeldisches Amt. Es umfasste 1615 die Patrimonialgerichtsbarkeit über Helmsdorf, Rottelsdorf, Augsdorf, Burgsdorf, Hübitz und die Mansfelder Vorstädte Rabe und Schloßberg, bis 1678/1731 auch über Großörner.
Ab 1560 wurde das Amt auf Wiederkauf veräußert. Als Besitzer werden 1560 Johann Kleit, seit 1587/1592 der magdeburgische Kanzler Dr. Wilhelm Meckbach und seit 1615 Heinrich von Bülow greifbar. Auf Heinrich von Bülow folgten im Besitz des Amts Helmsdorf seine Söhne Busso Heinrich (gest. 1656) und Viktor von Bülow. Nach anfänglicher gemeinsamer Verwaltung fand Busso Heinrich seinen Bruder Viktor ab. Weitere Besitzer waren Heinrich von Bülow (1647-1721), Busso Heinrich von Bülow (1700-1774) und Johann Ludwig von Bülow (1728-1783).
Nach dem Aussterben der Grafen 1780 übertrug König Friedrich II. als Lehnsherr auch die Patronatsrechte und verzichtete zugleich auf das Wiederkaufsrecht, wodurch der Amtscharakter von Helmsdorf verblasste.
Johann Ludwig von Bülow hinterließ als Erbin seine noch minderjährige Tochter Luise Ernestine Henriette (1783-1857), welche 1799 den Drosten und späteren Landrat Ernst Wilhelm Friedrich von Kerssenbrock heiratete. Nach dem Tod ihres Mannes 1827 hatte sie laut gegenseitigem Testament die Nutznießung aller Besitzungen und die Vormundschaft über ihre unmündigen Kinder. Aus dem Kerssenbrockschen und Bülowschen Besitz bildete sie 1844 für ihre drei noch lebenden Söhne die drei Fideikommisse Helmsdorf, Helbra und Mönchsdorf. Ihr ältester Sohn, Bernhard Simon (1800-1872), übernahm das Amt Helmsdorf. Als mit dessen Sohn Bodo Ludolf von Kerssenbrock (1833-1879) der letzte männliche Nachkomme von Ernst Friedrich Wilhelm von Kerssenbrock und seiner Ehefrau Luise, geb. von Bülow starb, erlosch die Fideikommisseigenschaft des Ritterguts Helmsdorf. Erbberechigt waren alle Nachkommen der weiblichen Erbfolge.
Adolf von Krosigk auf Eichenbarleben, ein Schwager Bodo Ludolfs von Kerssenbrock, kaufte die Erbteile auf und übergab 1882 das Rittergut Helmsdorf an seinen Sohn, den Leutnant Gebhard Bernhard von Krosigk. Im Besitz seiner Familie blieb das Gut bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945.
Bestandsinformationen: Der im Zuge der Bodenreform vom Landeshauptarchiv im Jahr 1953 übernommene Bestand wurde zunächst im ehemaligen Landesarchiv Merseburg eingelagert. Im 2. Halbjahr 1988 wurde er verzeichnet, in die vorliegende Ordnung gebracht und mit einer Registraturbildnergeschichte versehen. Die Bestandsinformationen wurden erst 1991 erstellt.
Von März bis Juli 2014 wurde das maschinenschriftliche Findbuch in das vorliegende Archivinformationssystem übertragen.
Zusatzinformationen: Genealogische Informationen über die Besitzer des Amts Helmsdorf aus der Familie von Bülow:
1. Heinrich von Bülow (1569-11.11.1625): Herr auf Oebisfelde, Krumke und Helmsdorf erwarb 1615 Amt Helmsdorf wiederkäuflich
Ehefrau: Eulalia von Veltheim (1575-1651)
2. Busso Heinrich von Bülow (gest. 25.06.1656): Inhaber des Amts Helmsdorf, Erbherr auf Krumke und Oebisfelde
Ehefrau: 1643 Anna Sophia von Möllendorf (31.01.1614-14.06.1657)
3. Heinrich von Bülow (20.05.1647-06.06.1721): Inhaber des Amts Helmsdorf, Erb- und Gerichtsherr auf Stedten, Direktor der mansfeld. Landstände magdeburgischer Hoheit
Vormund: Joan Kasimir von der Schulenburg auf Liebsdorf und Schochwitz
Ehfrau: 1696 Helena Augusta von Krosigk (gest. 28.12.1745)
Tochter: Augusta Charlotta, verh. von Pfuel zu Polleben
4. Busso Heinrich von Bülow (01.012.1700-28.03.1774): Erwarb am 03.08.1723 das Rittergut Kriegsdorf von Otto Christoph aus dem Winckel
Ehefrauen: a. seit 14.01.1723 Friederike Dorothea aus dem Winckel (gest. 1730)
b. seit 24.06.1733 Johanna Henriette aus dem Winckel (gest. 1770)
Kinder: aus der 1. Ehe: Heinrich August (1724-1757, Premierleutnant), Johann Ludwig (24.04.1728-
24.11.1783), Helene Auguste Friederike (gest. 1763)
aus der 2. Ehe: Henriette Charlotte (1735-1808, Ehefrau vom Landrat Wilhelm Felix Heinrich von
Wedel), Sophie Luise (geb. 1737, Ehefrau vom Rittmeister Magnus Joachim Philipp
von Wedel), Christine Lucie (gest. 20.05.1782, Ehefrau des Obristen Leopold von
Thadden)
5. Johann Ludiwg von Bülow (24.04.1728-24.11.1783): Preußischer Major (Obristwachtmeister), Direktor der Landstände der Grafschaft Mansfeld
Ehefrau: Luise Charlotte Ernestine von Grießheim
Einzige Tochter: Luise Ernestine Henriette von Bülow (06.07.1783-16.06.1857), Erbin des Amts Helmsdorf, heiratete 1799 Ernst Wilhelm Friedrich von Kerssenbrock
Verweise:
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Staatsarchiv Detmold, Depositum Barntrup (von Kerssenbrock).
Literatur:
Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Laufmeter: 9.4
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ