Truchseß Wilhelm, Freiherr von Waldburg, leiht Barthlome Umbenhoff von Dürmentingen (Diermadingen) auf Lebenszeit einen Hof mit allem Zubehör, welchen Hans Hutzlenbrand innehatte. Umbenhoff hat ihn in guten Ehren zu halten und jährlich zur gewöhnlichen Gültzeit gen. Geld- und Naturalabgaben an die Amtleute des A. zu Dürmentingen zu entrichten sowie die gewöhnlichen Steuern und Dienste zu leisten. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen tritt Heimfall zur freien Verfügung ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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