Oberbauinspektion (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 423
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Finanzen, Landwirtschaft und Forst >> Zentrale Bauverwaltung
1770-1889
Inhalt und Bewertung
Prüfung staatlicher und körperschaftlicher Baumaßnahmen mit Schwerpunkt auf Kirchen- und Schulbauten
Behördengeschichte: Das staatliche Bauwesen im Großherzogtum Baden wurde durch das Organisationssreskript vom 26. November 1809 dem Staatswirtschafts- und Domänendepartement im Finanzministerium unterstellt (Regierungsblatt S. 482, Beilage Lit. F). Die Beamten des "Landbauwesens" bestanden aus dem Oberbaudirektor und dessen Gehilfen, aus den Kreisbaumeistern für die Kreise (im damaligen Wortsinn) und aus den Distriktsbaumeistern, wobei ein Distrikt mehrere Bezirksämter umfassen konnte. Mit Verordnung vom 31. Dezember 1819 (Regierungsblatt 1820 S. 1 f.) wurde die Organisation des Landbauwesens dahingehend ergänzt, dass dem Oberbaudirektor ein Oberbauinspektor zur Seite gestellt wurde. Zusätzlich wurden zwei weitere Oberbauinspektoren (je einer für die südliche und die nördliche Landeshälfte) angestellt, denen die Bauinspektoren in den einzelnen Kreisen unterstellt waren. Mit Erlass vom 14. Januar 1820 (Regierungsblatt S. 16) wurde aber bestimmt, dass die Bauinspektoren den Titel Bezirksbaumeister und die Oberbauinspektoren den Titel Kreisbaumeister führen sollten. Eine Instruktion für das bei dem Landbauwesen angestellte Dienstpersonal vom 9. Juni 1820 befindet sich in der Akte GLA 237 Nr. 10958. Trotz des Erlasses vom 14. Januar 1820 führten die Bezirks- und Kreisbaumeister gelegentlich den Titel Bau- bzw. Oberbauinspektoren. Durch Entschließung des Staatsministeriums vom 24. Dezember 1835 wurden die Oberbauinspektionen in Freiburg und Karlsruhe aufgehoben und eine Bauinspektion in Karlsruhe errichtet, die mit der Baudirektion verbunden wurde (Regierungsblatt 1836 S. 3 f.). Diese Bauinspektion hatte die Aufgabe, sich in Gutachten zu den Berichten der Bezirksbauinspektionen zu äußern, während die beiden vorherigen Oberbauinspektionen die Tätigkeit der Bezirksbauinspektionen zu überwachen hatten. Die Mitwirkungsfunktion der Bauinspektion geht auch aus der Verordnung über das Hochbauwesen der Staatsverwaltung vom 7. März 1844 hervor (GLA 237 Nr. 10959). Etwas verbessert wurde die Stellung der Bauinspektion durch die Verordnung vom 28. April 1849 über die Unterhaltung der Staatsgebäude. Demnach waren die Voranschläge über Bauunterhaltungsarbeiten an die Bauinspektion einzureichen, wo diese geprüft und der genehmigenden Behörde vorgelegt wurden. Das Nebeneinander mehrerer Baubehörden mit uneindeutigen Kompetenzen führte zu Unzuträglichkeiten, deren Beseitigung Ziel der "Verordnung über die organischen Einrichtungen zur Besorgung des dem Staate und den Gemeinden, anderen Körperschaften und Stiftungen obliegenden Hochbauwesens sowie zur Besorgung des technischen Teils der Baupolizei" vom 15. Juni 1859 war (Regierungsblatt S. 213-216). Als Baubehörden zur Besorgung des Hoch- und Landbauwesens wurden nunmehr die Baudirektion, die Oberbauinspektion und die Bezirksbauinspektionen bestimmt. Nach Artikel 4 dieser Verordnung waren die Aufgaben der Oberbauinspektion: 1. die Entwürfe der Bezirksbauinspektionen über neu zu erbauende Staatsgebäude sowie deren Voranschläge über die bauliche Unterhaltung und Änderung dieser Gebäude auf Verlangen der jeweiligen bauleitenden Behörde zu prüfen; 2. die Entwürfe der Bezirksbauinspektionen über neu zu erbauende "wichtigere" Gebäude der Gemeinden, anderer Körperschaften und Stiftungen sowie über größere Reparaturen und Veränderungen an solchen Gebäuden auf Verlangen der jeweils zuständigen Mittel- oder Zentralbehörde zu begutachten; 3. die Dienstführung der Bezirksbauinspektionen und die Ausführung der diesen übertragenen Neubauten und Unterhaltungsarbeiten zu untersuchen; 4. auf Aufforderung sowie im Falle der Meinungsverschiedenheit zwischen der Bezirkspolizeibehörde und der Bezirksbauinspektion die höhere Polizeibehörde zu beraten; 5. bei der Staatsprüfung der Baukandidaten mitzuwirken.
Bestandsbearbeitung: Die Akten des vorliegenden Bestandes sind im Kern in den Jahren 1826-1866 entstanden. Entsprechend der Kurzlebigkeit der eigentlichen Oberbauinspektion enthält Bestand 423 einen relativ hohen Anteil von Unterlagen mit Laufzeitbeginn aus der Zeit der Vorgängerbehörden und auch mit Laufzeitende aus der Zeit nach dem Übergang der Aufgaben der Oberbauinspektion auf die Baudirektion. Weil die Oberbauinspektion lediglich eine mitwirkende Funktion hatte, sind auch die Akten der übergeordneten Baudirektion (Bestand 422) als auch der Bauämter auf Bezirksebene (Beständegruppe 424) heranzuziehen. Die Akten der Oberbauinspektion dokumentieren staatliche und körperschaftliche Baumaßnahmen mit einem gewissen Schwerpunkt auf Kirchen- und Schulbauten. Die Akten wurden durch Herrn Dr. Hans Georg Zier verzeichnet und sind alphabetisch nach Ortsnamen geordnet. Karlsruhe, 1. April 1976 Dr. Hermann Ehmer (leicht modifizierte Fassung des Vorworts) Konversion: Im Jahr 2023 wurde das maschinenschriftliche Findmittel durch Frau Sigrun Gees konvertiert. Die Endredaktion durch den Unterzeichneten beschränkte sich auf die Auflösung von Gruppenverzeichnungen mehrbändiger Akten und die Präzisierung unklarer Titelaufnahmen. Karlsruhe, im April 2024 Dr. Martin Stingl
Prüfung staatlicher und körperschaftlicher Baumaßnahmen mit Schwerpunkt auf Kirchen- und Schulbauten
Behördengeschichte: Das staatliche Bauwesen im Großherzogtum Baden wurde durch das Organisationssreskript vom 26. November 1809 dem Staatswirtschafts- und Domänendepartement im Finanzministerium unterstellt (Regierungsblatt S. 482, Beilage Lit. F). Die Beamten des "Landbauwesens" bestanden aus dem Oberbaudirektor und dessen Gehilfen, aus den Kreisbaumeistern für die Kreise (im damaligen Wortsinn) und aus den Distriktsbaumeistern, wobei ein Distrikt mehrere Bezirksämter umfassen konnte. Mit Verordnung vom 31. Dezember 1819 (Regierungsblatt 1820 S. 1 f.) wurde die Organisation des Landbauwesens dahingehend ergänzt, dass dem Oberbaudirektor ein Oberbauinspektor zur Seite gestellt wurde. Zusätzlich wurden zwei weitere Oberbauinspektoren (je einer für die südliche und die nördliche Landeshälfte) angestellt, denen die Bauinspektoren in den einzelnen Kreisen unterstellt waren. Mit Erlass vom 14. Januar 1820 (Regierungsblatt S. 16) wurde aber bestimmt, dass die Bauinspektoren den Titel Bezirksbaumeister und die Oberbauinspektoren den Titel Kreisbaumeister führen sollten. Eine Instruktion für das bei dem Landbauwesen angestellte Dienstpersonal vom 9. Juni 1820 befindet sich in der Akte GLA 237 Nr. 10958. Trotz des Erlasses vom 14. Januar 1820 führten die Bezirks- und Kreisbaumeister gelegentlich den Titel Bau- bzw. Oberbauinspektoren. Durch Entschließung des Staatsministeriums vom 24. Dezember 1835 wurden die Oberbauinspektionen in Freiburg und Karlsruhe aufgehoben und eine Bauinspektion in Karlsruhe errichtet, die mit der Baudirektion verbunden wurde (Regierungsblatt 1836 S. 3 f.). Diese Bauinspektion hatte die Aufgabe, sich in Gutachten zu den Berichten der Bezirksbauinspektionen zu äußern, während die beiden vorherigen Oberbauinspektionen die Tätigkeit der Bezirksbauinspektionen zu überwachen hatten. Die Mitwirkungsfunktion der Bauinspektion geht auch aus der Verordnung über das Hochbauwesen der Staatsverwaltung vom 7. März 1844 hervor (GLA 237 Nr. 10959). Etwas verbessert wurde die Stellung der Bauinspektion durch die Verordnung vom 28. April 1849 über die Unterhaltung der Staatsgebäude. Demnach waren die Voranschläge über Bauunterhaltungsarbeiten an die Bauinspektion einzureichen, wo diese geprüft und der genehmigenden Behörde vorgelegt wurden. Das Nebeneinander mehrerer Baubehörden mit uneindeutigen Kompetenzen führte zu Unzuträglichkeiten, deren Beseitigung Ziel der "Verordnung über die organischen Einrichtungen zur Besorgung des dem Staate und den Gemeinden, anderen Körperschaften und Stiftungen obliegenden Hochbauwesens sowie zur Besorgung des technischen Teils der Baupolizei" vom 15. Juni 1859 war (Regierungsblatt S. 213-216). Als Baubehörden zur Besorgung des Hoch- und Landbauwesens wurden nunmehr die Baudirektion, die Oberbauinspektion und die Bezirksbauinspektionen bestimmt. Nach Artikel 4 dieser Verordnung waren die Aufgaben der Oberbauinspektion: 1. die Entwürfe der Bezirksbauinspektionen über neu zu erbauende Staatsgebäude sowie deren Voranschläge über die bauliche Unterhaltung und Änderung dieser Gebäude auf Verlangen der jeweiligen bauleitenden Behörde zu prüfen; 2. die Entwürfe der Bezirksbauinspektionen über neu zu erbauende "wichtigere" Gebäude der Gemeinden, anderer Körperschaften und Stiftungen sowie über größere Reparaturen und Veränderungen an solchen Gebäuden auf Verlangen der jeweils zuständigen Mittel- oder Zentralbehörde zu begutachten; 3. die Dienstführung der Bezirksbauinspektionen und die Ausführung der diesen übertragenen Neubauten und Unterhaltungsarbeiten zu untersuchen; 4. auf Aufforderung sowie im Falle der Meinungsverschiedenheit zwischen der Bezirkspolizeibehörde und der Bezirksbauinspektion die höhere Polizeibehörde zu beraten; 5. bei der Staatsprüfung der Baukandidaten mitzuwirken.
Bestandsbearbeitung: Die Akten des vorliegenden Bestandes sind im Kern in den Jahren 1826-1866 entstanden. Entsprechend der Kurzlebigkeit der eigentlichen Oberbauinspektion enthält Bestand 423 einen relativ hohen Anteil von Unterlagen mit Laufzeitbeginn aus der Zeit der Vorgängerbehörden und auch mit Laufzeitende aus der Zeit nach dem Übergang der Aufgaben der Oberbauinspektion auf die Baudirektion. Weil die Oberbauinspektion lediglich eine mitwirkende Funktion hatte, sind auch die Akten der übergeordneten Baudirektion (Bestand 422) als auch der Bauämter auf Bezirksebene (Beständegruppe 424) heranzuziehen. Die Akten der Oberbauinspektion dokumentieren staatliche und körperschaftliche Baumaßnahmen mit einem gewissen Schwerpunkt auf Kirchen- und Schulbauten. Die Akten wurden durch Herrn Dr. Hans Georg Zier verzeichnet und sind alphabetisch nach Ortsnamen geordnet. Karlsruhe, 1. April 1976 Dr. Hermann Ehmer (leicht modifizierte Fassung des Vorworts) Konversion: Im Jahr 2023 wurde das maschinenschriftliche Findmittel durch Frau Sigrun Gees konvertiert. Die Endredaktion durch den Unterzeichneten beschränkte sich auf die Auflösung von Gruppenverzeichnungen mehrbändiger Akten und die Präzisierung unklarer Titelaufnahmen. Karlsruhe, im April 2024 Dr. Martin Stingl
730 Akten (Nr. 1-730)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
03.04.2025, 11:03 AM CEST