Graf Johanns v. Sultz, Hofrichter zu Rotwil [Rottweil], vergleicht die Spänne und Irrungen zwischen den Brüdern Reinhart und Wolff v. Nuwhusen, die durch die Bevollmächtigten Peter Wenndler und Michel Rosemberg vorgetragen wurden, wegen gen. Zinsbriefe und Güter, die ihnen gemeinsam gehören