Kameralamt Tübingen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 125/28 T 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Finanzen >> Kameralämter (bis 1922 bestehende)
1806-1921
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte
Das Kameralamt Tübingen bestand von 1806 - 1922. Gemäß Verfügung vom 25.05.1839 (Reg.Bl. S. 387) betr. Änderungen in der Kameralbezirkseinteilung wurde mit Wirkung vom 01.07.1839 das Kameralamt Lustnau aufgelöst und 18 Orte des Oberamtsbezirks Tübingen, die seither dem Kameralamt Lustnau zugehörten, dem Kameralamt Tübingen unterstellt. Zu gleicher Zeit trat das Kameralamt Tübingen die zum Oberamtsbezirk Rottenburg gehörigen Orte Bodelshausen, Mössingen, Öschingen, Ofterdingen und Talheim an das Kameralamt Rottenburg ab.
Im Zuge der weiteren Verringerung der Kameralämter erging am 06.03.1843 (Reg.Bl. S. 211 - 228) eine Königliche Verfügung, wonach das Kameralamt Tübingen von dem nach Stuttgart verlegten Kameralamt Weil im Schönbuch den Ort Dettenhausen und vom Kameralamt Pfullingen den Ort Pliezhausen übernahm, dagegen die Ortschaft Altenrieth an das Kameralamt Neuffen abtrat. Das Kameralamt Tübingen umfasste nun den gesamten Oberamtsbezirk Tübingen und zusammen mit dem Kameralamt Reuthin auch noch das Oberamt Herrenberg. Infolge Verlegung des Kameralamts Reuthin nach Herrenberg trat das Kameralamt Tübingen laut Verfügung des Finanzministeriums vom 24.01.1895 (Reg.Bl. S. 39) die Orte Altingen, Breitenholz, Entringen, Kayh, Mönchberg, Oberndorf, Pfäffingen, Poltringen, Reusten und Unterjesingen an das Kameralamt Herrenberg ab. Nun deckte sich der Kameralbezirk Tübingen mit dem Oberamtsbezirk Tübingen, eine Änderung dieser Einteilung trat bis 1922 nicht mehr ein.
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der Bestand umfasst 205 Büschel = 3,50 lfd. Meter.
Der Bestand des Kameralamts Tübingen enthält teilweise Akten der aufgelösten und benachbarten Kameralämter, die, soweit es sich um geschlossene Vorgänge handelt, zweckmäßigerweise im Bestand des Kameralamts Tübingen belassen wurden.
Die Unterlagen wurden zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg als Bestand F 88 geführt. Das Findbuch erstellte Josef Spang im Jahr 1952.
Im Mai 2008 gab Gunther Steinebronn die Titelaufnahmen in das Erschließungsprogramm scopeArchiv ein. Corinna Knobloch führte die Indizierung und abschließende Kontrollen durch.
Die Zitierweise des Bestandes lautet:
Wü 125/28 T 1 Nr. [Bestellnummer]
Behördengeschichte
Das Kameralamt Tübingen bestand von 1806 - 1922. Gemäß Verfügung vom 25.05.1839 (Reg.Bl. S. 387) betr. Änderungen in der Kameralbezirkseinteilung wurde mit Wirkung vom 01.07.1839 das Kameralamt Lustnau aufgelöst und 18 Orte des Oberamtsbezirks Tübingen, die seither dem Kameralamt Lustnau zugehörten, dem Kameralamt Tübingen unterstellt. Zu gleicher Zeit trat das Kameralamt Tübingen die zum Oberamtsbezirk Rottenburg gehörigen Orte Bodelshausen, Mössingen, Öschingen, Ofterdingen und Talheim an das Kameralamt Rottenburg ab.
Im Zuge der weiteren Verringerung der Kameralämter erging am 06.03.1843 (Reg.Bl. S. 211 - 228) eine Königliche Verfügung, wonach das Kameralamt Tübingen von dem nach Stuttgart verlegten Kameralamt Weil im Schönbuch den Ort Dettenhausen und vom Kameralamt Pfullingen den Ort Pliezhausen übernahm, dagegen die Ortschaft Altenrieth an das Kameralamt Neuffen abtrat. Das Kameralamt Tübingen umfasste nun den gesamten Oberamtsbezirk Tübingen und zusammen mit dem Kameralamt Reuthin auch noch das Oberamt Herrenberg. Infolge Verlegung des Kameralamts Reuthin nach Herrenberg trat das Kameralamt Tübingen laut Verfügung des Finanzministeriums vom 24.01.1895 (Reg.Bl. S. 39) die Orte Altingen, Breitenholz, Entringen, Kayh, Mönchberg, Oberndorf, Pfäffingen, Poltringen, Reusten und Unterjesingen an das Kameralamt Herrenberg ab. Nun deckte sich der Kameralbezirk Tübingen mit dem Oberamtsbezirk Tübingen, eine Änderung dieser Einteilung trat bis 1922 nicht mehr ein.
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der Bestand umfasst 205 Büschel = 3,50 lfd. Meter.
Der Bestand des Kameralamts Tübingen enthält teilweise Akten der aufgelösten und benachbarten Kameralämter, die, soweit es sich um geschlossene Vorgänge handelt, zweckmäßigerweise im Bestand des Kameralamts Tübingen belassen wurden.
Die Unterlagen wurden zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg als Bestand F 88 geführt. Das Findbuch erstellte Josef Spang im Jahr 1952.
Im Mai 2008 gab Gunther Steinebronn die Titelaufnahmen in das Erschließungsprogramm scopeArchiv ein. Corinna Knobloch führte die Indizierung und abschließende Kontrollen durch.
Die Zitierweise des Bestandes lautet:
Wü 125/28 T 1 Nr. [Bestellnummer]
205 Akten (3,5 lfd.m)
Bestand
Tübingen TÜ; Kameralamt
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 8:37 AM CEST