Werden.-Franz Wilhelm von Wendt zur Horst, Holtfelt und Achtremberg reversiert über die folgende inserierte Urkunde des Abts Ferdinand vom gleichen Tag: Werden.-Abt Ferdinand belehnt nach dem Tod des Eernard Melchior von Vittinghoff gen. Schell zum Schellenberg zu Dienstmannsrecht den Franz Wilhelm von Wendt zu Behuf der Dechantin und des Kapitels des adligen freiweltlichen Stifts Stoppenberg mit dem Busch Rüttholt im Kirchspiel Neukirchen und zu Behuf der Küsterei zu Stoppenberg mit 14 Morgen Land im Kirchspiel Rellinghausen, früher zum Gut in der Dellen gehörig. Der Belehnte hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Wilhelm Mahler, Richters, und Johann Greeff, Bürgermeisters der Stadt Werden. Der Abt siegelt mit seinem großen Siegel und unterschreibt. - Or., Petschaft und Unterschrift

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...