Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Räten befohlen hatte, Doktor Hartmann [Hartmanni] von Eppingen, Ordinarius zu Heidelberg, und Konrad Pfah von Eppingen (Pfahen von Epingen) zu verhören, woraufhin ein Entscheid des Hofgerichts aufgerichtet worden war, wonach Doktor Hartmann den Konrad in die Hälfte der Güter seines Vaters (+) einsetzen soll. Bei der Teilung der Güter wurden sechs Morgen Acker und ein Morgen Wiese mit der Begründung gesperrt, dass diese Hartmanns Vater gehört hatten, sie in einer Mutschar zwischen Doktor Hartmann und dessen Bruder geteilt worden waren und nicht in das Verzeichnis gehörten. Mit Zustimmung beider Parteien haben die pfalzgräflichen Räte darum entschieden, dass Konrad seines Enkels wegen sechs Morgen Acker und ein Morgen Wiese näher beschriebener Güter zu Richen mit Hartmann binnen 14 Tagen zur Hälfte teilen soll. Sollte sich herausstellen, dass die Güter in das Erbe und die Teilung nicht gehörten, soll Doktor Hartmann diese ganz an die rechtmäßigen Erben abtreten. Konrad soll die Wiesen vor der Teilung nicht "entblumen" [die Erträge einziehen]. Als Teidungsleute anwesend waren: Götz von Adelsheim, Propst zu Wimpfen, Engelhard von Neipperg, Ritter, und Doktor Jakob vom Ramung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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