1561 Feb. 20 (Do nach Fastnacht) Christoph von Degenfeld zu Hoheneybach, Obervogt zu Göppingen, und Jungfer Barbara von Stammheim (Stammhain), Tochter des +Reinhart von Stammheim und der Margaretha von Weitershausen, schließen mit Rat, Wissen und Einwilligung ihrer beiderseitigen Verwandten eine Ehe- und Heiratsverabredung über folgende Punkte: 1) Christliche Eheschließung, 2) Beibringen der Braut in Höhe von 11040 fl an Zinsgülten und anderem, wobei die Verschreibungen darüber sicher aufzubewahren sind, 3) Widerlegung in Höhe von 2000 fl rh und Verschreibung von Widerlegung, Heiratsgut und Morgengabe und eventuell noch anfallenden Erbes der Braut nach Jahresfrist und nach Brauch des Adels des Landes Schwaben, 4) Morgengabe in Höhe von 300 fl, 5) Regelung des Erbfalls, des Wittums und der Vormundschaft über zu erwartende Kinder. - Der Bräutigam verspricht für sich und Hans von Stammheim zu Geisingen (Geyszingen) und Sebastian von Weitershausen, Vormünder der Braut, versprechen für diese, diesen Vertrag zu halten. Siegler: 1) der Bräutigam, 2) Hans Dietrich von Plieningen, württ. Landhofmeister, 3) Friedrich Herter von Herteneck (Herttneckh), Obervogt zu Sulz, 4) Wilhelm von Neuhausen zu Neuhausen als Verwandte des Bräutigams, 5-6) die Vormünder der Braut Hans von Stammheim und Sebastian von Weitershausen, 7) Ludwig von Frauenberg, Obervogt zu Lauffen, 8) Hans Ludwig Speth zu Höpfigheim (Spät zu Hepficken), 9) Götz Lemlin (Lämblin) von Talheim als Verwandte der Braut Ausf. Perg., nachträglich von anderer Hand eingefügt die ungewöhnlich hohe Beibringenssumme - 9 Sg., 4. und 9. besch., vom 6. Siegeloblate abgeg., Wachsschüssel anh. - Rv.: Heuratsschluß ...; Soli Deo gloria Altsignatur(en): Nr. 3 b; - 1. (m. Bleist. in Kreis); - III C 3b