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Lande zwischen Maas und Rhein (AA 0632) >> 2. Mittelbehörden bzw. Bezirksverwaltungen >> 2.5. [Bezirksverwaltung zu Geldern]
17947 1796 in Union mit der Landesmunizipalität betr. Landesadministration. Angesichts des siegreichen Vordringens der französischen Revolutionsheere verließen die Verwaltungsbehörden des Herzogtums Kleve – die Regierung und die Kriegs- und Domänenkammer – Anfang Oktober 1794 die Stadt Kleve und begaben sich auf die rechte Rheinseite. Aus persönlichen Gründen blieben einige Mitglieder der Regierung in Kleve zurück. Am Tag des Einzugs der Franzosen in die Stadt, am 19. Oktober 1794, schlössen sie sich mit anderen Beamten dem Klever Magistrat an und füngierten als „Landesvorsteher". Durch Verordnung vom 26. Oktober 1794 setzte der General der Brigade, Compere, den amtierenden Magistrat der Stadt Kleve ab und einen neuen ein, dem auch die Landesvorsteher angehörten. Dieser Magistrat, der aus dem Bürgermeister und elf Schöffen bestand, verwaltete nicht nur die Stadt Kleve, sondern das ganze linksrheinische, von den Franzosen besetzte Herzogtum Kleve, und alle Einwohner waren aufgefordert, seine Mitglieder als „Chefs civils et premiers Magistrats du Du ehe de Cleves" anzuerkennen und ihren Weisungen Folge zu leisten. In dieser Funktion – als Landesmunizipalität – nahm er am 28. Oktober 1794 seine Arbeit auf. Die Hauptaufgabe bestand in der reibungslosen Versorgung der französischen Truppen. Die Landesmunizipalität Kleve hatte Bestand bis zur Bildung der Bezirksverwaltung Geldern bzw. der Kantone Kleve und Xanten am 3. Januar 1795. Ihre Funktion erlosch in dem Augenblick, in dem die beiden Kantonsverwalter ihre Tätigkeit aufnahmen (4. Januar 1795). Der Kanton Kleve umfaßte die Städte Kleve, Goch, Kaikar, Gennep, Kranenburg, Griethausen, die Amter Kleve, Kleverhamm, Kranenburg, Huisberden, Düffel, Kaikar, Grieth, Goch, Asperden, Oeffelt, Nergena, Ottersum, Heijen, Weeze, Wissen, Kessel, Mook, Moyland, Till, Halt, Düffelward, Kecken, Bimmen, Zyfflich, Wyler, Kalbeck. Die Akten der Landesmunizipalität Kleve wurden vielfach direkt von dem Verwalter des Kantons Kleve weitergeführt. Daher lassen sie sich von diesen nicht trennen. Bei allen Sachbetreffen aus dem Jahre 1794 und dem Anfang des Jahres 1795 muß also damit gerechnet werden, daß sie räumlich das ganze linksrheinische Herzogtum Kleve, also auch den Bereich des Kantons O O * Xanten umfassen. Ein am 5. Mai 1795 für den Nationalagenten Malraison erstelltes Verzeichnis (in: MRh Nr. 1747) – „Specification der bey der Stadt und Provincial-Munizipalitaet verhandelten Acten" – läßt erkennen, was zu diesem Zeitpunkt vorhanden war. Ebenfalls erhalten ist das anläßlich der Aufhebung des Kantons Kleve erstellte Verzeichnis der Akten, die in der Zeit vom 13. September 1796 bis 20. März 1797 entstanden (in: MRh Nr. 1675).