Der Ulmer Bürger Johann Neithardt der Ältere bekennt, dass ihm sein inzwischen verstorbener Freund, der Priester Friedrich Strölin, einen jährlichen Zins von 40 rheinischen Gulden, den Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm zu entrichten haben und den sie gegen Zahlung von 800 rheinischen Gulden ablösen können, übergeben hat. Außerdem hat er ihm noch 100 Gulden aus seiner Hinterlassenschaft zugesagt. Nachdem nun nach dem Tod seines Freundes niemand dessen Erbschaft antreten möchte, stiftet er mit diesen Geldern bei den Pflegern der St. Jakobskapelle am Markt in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Staße 86, ehemals Bereich Taubenplätzchen, Lagerbuch Nr 69] gemäß den Anweisungen seines Freundes eine ewige Messe in der Kapelle am obersten Altar im Chor sowie einen Jahrtag und ein ewiges Licht. Er erlässt außerdem Vorschriften über die Aufgaben, Pflichten und Rechte des Kaplans, der für diese Messe angestellt werden soll. Das Präsentationsrecht für die Messe überträgt er Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm, wobei geeignete Kandidaten aus der Familie Strölin bei ihrer Verleihung bevorzugt werden sollen. Johann Neithardt bitten den Konstanzer Bischof Burkhard [von Randegg] oder seinen Generalvikar um die Bestätigung der Stiftung.