Hans Pranner, Tuchmacher und Bürger zu Landshut, und seine Frau Katharina verzichten gegenüber dem Prälaten [Abt Ambrosius I. Münzer] und dem Konvent von St. Emmeram auf sämtliche Rechte und alle zukünftigen Ansprüche auf die klösterliche Obermühle mit Zugehörungen zu [Unter]Neuhausen in der Hofmark Neuhausen gegen eine bereits bezahlte Summe Geld. S: Hans von Haslang, Ritter

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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