Alfons [I. Stadelmayr], Abt zu Weingarten, verleiht Gut und Sägmühle zum Kegel (=Kögel) oder Degenhart, die zuvor Michel Koch innehatte, Andreas Koch und Ehefrau Anna Boosin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen Gut und Sägmühle persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und namentlich Eichen oder andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich zu Martini entrichten sie als Zins und Hubgült 4 Scheffel beiderlei Frucht, Vesen und Hafer, an Geld 7 fl 49 Kreuzer 1 h, von der Säge 3 lb d (diesen Zins gibt Michael Koch, der die Säge auf Lebenszeit nutzen darf), alles in Ravensburger Maß und Währung, 4 Hühnlein, 100 Eier, 1 Fasnachthenne. Im Todesfall und bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fallen Gut und Mühle heim, desgleichen wenn sich die Beliehenen dem Kloster durch ungenossamliche Verheiratung oder auf andere Weise "abschweif" machen. Sie müssen das Lehen dann mit Drittel, Heu- und Strohrichte verlassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.