Graf Johan zu Sayn, Herr zu Homburg bekennt, von Dechant und Kapitel der Kollegiatskirche St. Cassius zu Bonn im Beisein und durch Vermittlung etlicher Räte des Erzbischofs Hermann zu Köln, welche dieser besonders dazu verordnet gehabt, deren Zehnten in seiner Grafschaft Sayn, wie solcher in einer anderen Verschreibung namentlich beschrieben sei, für jährlich 150 Gulden auf 9 Jahre gepachtet zu haben, stellt auch Bürgen wegen der Bezahlung.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner