Graf Gerhard von Jülich bekundet: Äbtissin und Kapitel des Stiftes Essen brauchen von Reichs wegen von alters her bei Neuss (Nussyam) und Kaiserswerth (Werdam) für ihren Wein und ihren Weizen keinen Zoll zu bezahlen, außer 1 Urne Wein und 1 Bündel Trauben, zu deutsch cloue [ ]; er schärft seinem dortigen Zöllner ern-eut ein, dass er nicht mehr als diese Urne Wein und das Bündel Trauben vom Wein und 1 Pfund Pfeffer für den Weizen verlangt. - Es siegelt der Aussteller. Datum apud Essend(e) a.d. [ ] feria tertia post dominicam, qua cantatur Letare.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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