Graf Gerhard von Jülich bekundet: Äbtissin und Kapitel des Stiftes
Essen brauchen von Reichs wegen von alters her bei Neuss (Nussyam) und
Kaiserswerth (Werdam) für ihren Wein und ihren Weizen keinen Zoll zu
bezahlen, außer 1 Urne Wein und 1 Bündel Trauben, zu deutsch cloue [ ]; er
schärft seinem dortigen Zöllner ern-eut ein, dass er nicht mehr als diese
Urne Wein und das Bündel Trauben vom Wein und 1 Pfund Pfeffer für den Weizen
verlangt. - Es siegelt der Aussteller. Datum apud Essend(e) a.d. [ ] feria
tertia post dominicam, qua cantatur Letare.