01.05.03 Justiz
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Tektonik
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 01. Markgrafschaft Meißen, Albertinisches Herzogtum und Kurfürstentum / Königreich Sachsen bis 1831 >> 01.05 Behörden und Einrichtungen der Erblande
Die Bestandsgruppe umfasst mit den zentralen Gerichten und Spruchkollegien des Kurfürstentums nur einen Teil der mit der Rechtspflege in Sachsen befassten Institutionen. Die Landesregierung übte im zivilrechtlichen Güteverfahren (Vorbeschied) konkurrierende Gerichtsbarkeit mit den kursächsischen Obergerichten aus. Die Masse der Gerichtsverfahren, darunter die Gesamtheit der Strafprozesse, wurde vor den Gerichten der lokalen Ebene, also vor den Ämtern, Stadtgerichten und Patrimonialgerichten geführt. Dabei konnte es unterschiedliche institutionelle Zuständigkeiten für die Ober- und Niedergerichtsbarkeit in einem Ort geben. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts setzte sich jedoch weitgehend das Verfahren durch, dass die lokalen Gerichte ihre Gerichtsfälle, insbesondere die Strafsachen, vor der Verkündung eines Urteils an die dafür vorgesehenen Spruchkollegien zum Verspruch gaben. Daraus entwickelte sich im 17. Jahrhundert für die Strafsachen eine grundsätzliche Aktenversendungspflicht an die Spruchkollegien, selbst für Bagatellsachen, die vierteljährlich in Form von Strafbefehlen (Rügen-Decisa) entschieden wurden. Die Ämter hatten zudem vor der Vollstreckung von Urteilen gegen Straftäter von der Landesregierung noch eine Bestätigung des Urteils einzuholen.
Als erstes fest institutionalisiertes zentrales Gericht wurde 1483 das Oberhofgericht begründet, das von 1493 bis 1547 sowohl für das albertinische als auch für das ernestinische Sachsen zuständig war. Seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts übten mit der bereits genannten Landesregierung und dem 1559 begründeten Appellationsgericht zwei Institutionen konkurrierende Gerichtsbarkeit mit dem Oberhofgericht aus. Als erste Instanz in Zivilsachen konnten sich nur die Mitglieder des wettinischen Fürstenhauses, deren schriftsässige Vasallen, die Universitäten, die schriftsässigen Städte und die Inhaber bestimmter Würden und Ämter an diese Gerichte wenden. Für die übrigen Einwohner Sachsens waren diese Gerichte Appellationsinstanz in Zivilsachen. Nachdem das Oberhofgericht schon 1822 seine Rolle als Appellationsinstanz verloren hatte, kam es mit der 1831 eingeleiteten Staatsreform auch zu einer schrittweisen Umgestaltung des Gerichtswesens, die mit der oberen Ebene begonnen wurde. Der entscheidende Schritt war dabei die Ablösung des bisherigen Appellationsgerichts durch das nunmehr auch für Strafsachen zuständige Oberappellationsgericht am 1. Mai 1835. (vgl. Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 11021 Oberappellationsgericht Dresden).
Verweis: Unterlagen der älteren Justiz- und Verwaltungsbehörden sind unter den Beständegruppen "01.05.02 Ältere Kreis- und Amtshauptmannschaften, Ämter", "06 Herrschaften" und "07 Kommunen" aufgeführt.
Als erstes fest institutionalisiertes zentrales Gericht wurde 1483 das Oberhofgericht begründet, das von 1493 bis 1547 sowohl für das albertinische als auch für das ernestinische Sachsen zuständig war. Seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts übten mit der bereits genannten Landesregierung und dem 1559 begründeten Appellationsgericht zwei Institutionen konkurrierende Gerichtsbarkeit mit dem Oberhofgericht aus. Als erste Instanz in Zivilsachen konnten sich nur die Mitglieder des wettinischen Fürstenhauses, deren schriftsässige Vasallen, die Universitäten, die schriftsässigen Städte und die Inhaber bestimmter Würden und Ämter an diese Gerichte wenden. Für die übrigen Einwohner Sachsens waren diese Gerichte Appellationsinstanz in Zivilsachen. Nachdem das Oberhofgericht schon 1822 seine Rolle als Appellationsinstanz verloren hatte, kam es mit der 1831 eingeleiteten Staatsreform auch zu einer schrittweisen Umgestaltung des Gerichtswesens, die mit der oberen Ebene begonnen wurde. Der entscheidende Schritt war dabei die Ablösung des bisherigen Appellationsgerichts durch das nunmehr auch für Strafsachen zuständige Oberappellationsgericht am 1. Mai 1835. (vgl. Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 11021 Oberappellationsgericht Dresden).
Verweis: Unterlagen der älteren Justiz- und Verwaltungsbehörden sind unter den Beständegruppen "01.05.02 Ältere Kreis- und Amtshauptmannschaften, Ämter", "06 Herrschaften" und "07 Kommunen" aufgeführt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 12:54 MEZ