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Klage der Witwe Johan Rüscher in Altenberge gegen den Vikar Herman Kosters gen. Gerlaci 1567, erhoben von dem Stadtrichter Johan Wesselinck.
Enthält: Urteilsträger ist Ludolf zum Schwege. Der verstorbene Mann der Klägerin und Johan van Ascheberg waren Bevollmächtigte des Domscholasters Goddert von Rasfeld, hatten das Gut seines verstorbenen Schuldners Berndt Kosters, des Vaters des jetzigen Beklagten gepfändet und das Gut dann dem Beklagten verkauft. Klägerin verlangt Zahlung. Der Beklagte weigert sich zu zahlen; er rechnet auf mit einer Gegenforderung seines Vaters gegen den Mann der Klägerin, die sich in dem von ihm jetzt wiedergefundenen Rechenbuch seines Vaters verzeichnet findet. Der Beklagte wird verurteilt, die Geltendmachung der Gegenforderung bleibt ihm vorbehalten, er legt Berufung ein. Erwähnt werden M. Herman Wöstemeier, Fabius Lintzel, Hinrich Lange, Johan Swarte, Johan Mencke.