Hans Thaußer, seßhaft zu Ellmannsweiler, reversiert gegen Georg Bruder, Bürger und Mitglied des Rats zu Biberach, über die lebenslängliche Belehnung mit dessen Hof und Gut zu Ellmannsweiler gegen Entrichtung eines jährlichen Bestandzinses von 5 lb. h Heugeld, 5 Malter Roggen, 3 Malter Haber, 130 Eiern, 6 Hühnern, eine Fasnachtshenne, und des Ertrags von einem Walbaum (Äpfel oder Birnen) und gegen Leistung von jährlich 6 Diensten mit dem Fuhrwerk oder statt dessen eines Geldsurrogats von 5 ß h für jeden Dienst. - Sr.: Karl Pflummern, Stadtammann zu Biberach Abschr. um 1700, s. Kopialbuch (Bestellnr. 3) S. 183 Nr. 45 Regest, s. Inventar (Bestellnr. 4) Nr. 45

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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