Dietrich Riff gen. Welter von und zu "Blidegg" verspricht seinem Vetter Veit von Wernau (Wernaw) zu Boihingen (Boyngen), der sich gegenüber Verena Riff gen. Welter von Blidegg, jetzt zu Kirchen, der Schwester Dietrichs, wegen 1500 Gulden Hauptgut und 75 Gulden jährlich an Lichtmeß (2.2.) fälligen Zinsen Konstanzer Währung, die er ihr aus dem Erbe des verstorbenen Erasmus Welter gemäß einem zwischen ihnen abgeschlossenen Vertrag schuldig war, als Mitschuldner verpflichtet hat, ihn wegen dieser Mitschuld schadlos zu halten und die Hauptsumme, sollte er dazu aufgeforert werden, binnen 10 Jahren nach Ausstellung dieser Urkunde wieder auszulösen.