1634 April 8. (am dingstage in denen heiligenn Osterenn) Schloß Harburg. Herzog Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg zu Harburg bestimmt, daß die zweimal wöchentlich ausgeteilten Almosen elternlosen Kindern und Alten zukommen sollen, das tägliche Gottesfaß dagegen 7 über 50 Jahre alten Männern und Frauen. Dafür vermacht er 3500 Mark Lübsch (zu 16 Schill.), die zu 6 % ausgeliehen werden sollen. Der Superintendent Arnoldus Schenck und sein Nachfolger haben für die Durchführung zu sorgen, die Kirchjuraten Peter vom Lohe, Michaell Elbgett und ihre Nachfolger für die Einziehung der Zinsen (zahlbar 8 Tage nach Ostern). Ankündigung des Sekrets. Unterschrift auf Umbug. Pressel, Siegel ab. Or. Perg.

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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