Die Straßburger Ratsfreunde und Abgesandten Philipp von Müllenheim, Hans Rudolf von Endingen, beide Ritter, Jakob Amelung und Peter Schott, beide Altammeister, bekunden den Abschluss einer gütlichen Einigung zwischen Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz und der Stadt Weißenburg für 10 Jahre. Die Aussteller haben die Verhandlung als Teidingsleute mit Bischof Reinhard I. von Worms und Bischof Matthias von Speyer als Zusätzen des Pfalzgrafen vorgenommen. Der Vertrag beinhaltet Bestimmungen u. a. zur Abstellung aller Irrungen und Zwietracht zwischen Pfalzgraf und Stadt und dem wechselseitigen Verzicht auf Ansprüche beider Parteien, zum freien und sicheren Geleit der von Weißenburg in den Landen des Pfalzgrafen und der Seinen für 10 Jahre mit näheren Ausnahmen bei Schuldangelegenheiten, zu Hilfe und Beistand des Fürsten bei Angriffen auf die von Weißenburg, zu rechtlichen Austragungen vor dem Rat zu Weißenburg und dem kurpfälzischen Hofgericht mit weiteren Klauseln zu geistlichen Sachen, Lehnssachen, Freveln und Leibstrafen, zur Zahlung von jährlich 200 Gulden an den Pfalzgrafen zu St. Martinstag, zum Verhalten der Stadt in der Streitsache zwischen dem Kaiser [Friedrich III.] und Pfalzgrafen um die Landvogtei im Elsass, zur Vogtei zu Weißenburg und den Einnahmen aus Freveln, solange die Irrungen um die genannte Landvogtei andauern sowie zum Stillstehen der Weißenburger im Streit zwischen Kaiser und Pfalzgraf und zur Nichtigkeit dieses Vertrages im Falle eines Handelns der Stadt gegen diesen. Kurfürst Friedrich und die Stadt Weißenburg geloben die Einhaltung des Vertrages, von dem beide Parteien eine Ausfertigung erhalten.