Klage des Maurermeisters Johan Gijse ./. Den Notar Wessel Deitmars wegen Beleidigung. Der Beklagte soll den Kläger des Diebstahls bezichtigt haben, als er mit Bekannten im Hause des Sergius Kramer Branntwein trank. Dem Kläger wird anheimgegeben, sein Interesse eidlich auf 15 M. zu schätzen.