Johann von Schnellenberg zu Schönholthausen und seine Ehefrau Maria geborene Schade bekunden, daß sie wegen der von Johanns + Vater Johann angehäuften Schulden sich von Hermann von Schnellenberg und dessen Ehefrau Elisabeth (Elsabein) geborene Vogt (Vaight) zu Schönholthausen 200 Reichstaler (alte oder reichthaller), 445 Taler (gemeine thaller) 10 Schillinge, den gemeinen Taler zu 26 westfälischen Schillingen gerechnet, geliehen haben, um damit die Pfandsummen auf die Hovesaat (bauwet) zu Schönholthausen und andere Güter abzulösen. Die Verkäufer verpfänden aus diesen elterlichen Erbgütern zu Schönholthausen im Gogericht Attendorn (Attendarn) folgende Güter: Eine Wiese, genannt die große Wiese, in der eine Quelle (Spring)(Im Born, Flur in Schönholthausen (Schönholthausen. Ein altes Pfarrdorf ..., S. 34, Nr. 15)) entspringt, ein etwa 10 bis 11 Scheffelsaat (Scheffel) großes Stück Land an der Straße zwischen dem Born (Badenborn)(Im Born, Flur in Schönholthausen (Schönholthausen. Ein altes Pfarrdorf ..., S. 34, Nr. 15)) und dem Kamp (Auf'm Kamp, Flur in Schönholthausen (ebd., S. 34, Nr. 34)), zwei Stücke Land an dem Steinigen Rode von denen das eine, 6 bis 7 Scheffelsaat (Scheffel) groß, an den Badenborn stößt und unterhalb von Große Bulen liegt, das andere ein rechteckiges (vierkandt), drei bis dreieinhalb Scheffelsaat (Scheffel) großes, Stück am selben Ort vorn an das Land des Schulten im Siepen (Bliesiepen oder Siepen, Flur in Schönholthausen (ebd., S. 34, Nr. 4) und oben an das zum Kirchhof gehörige Land stoßend. Die Pfandnehmer gewähren ein jährliches Rückkaufrecht jeweils zum 22. Febuar (Petri ad cathedram), wenn die Lösekundigung ein halbes Jahr zuvor erfolgte. Johann sichert Währschaft zu und verspricht, daß wenn das Land nachweislich gedüngt (einige beweißliche fettung) wurde, der Pfandinhaber diese gegen gebührliche Pacht weister nutzen darf. Falls Johann bei der Währschaftsleistung säumig wird oder Differenzen auftreten, setzt er die Helle Wiese (Hellewiese, Flur in Schönholthausen (ebd., S. 34, Nr. 4)) als Unterpfand. Siegelankündigung: Johann von Schnellenberg, Gerichtssiegel des Gografen zu Attendorn (Attendarn) Eberhard (Everhadt) Halfwinner. Unterschrifen: Johann von Schnellenberg, Maria (Merge) geborene Schade, Frau von Schnellenberg. (am tag sancti Petri ad cathedram).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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