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Karl [IV.], Römischer König und König von Böhmen, verleiht den Brüdern Slavko und Borso von Riesenburg (Risemburch) bei ihren Burgen Riesenburg und Petschau (Petschowe) und in ihren anderen Besitzungen das Recht, die Einkünfte aus eventuell aufzuschließenden Gold- und Silberbergwerken auf 12 Jahre von Beginn ihrer Ausbeutung an zu nutzen, sofern sie 50 Schock Prager Groschen pro Woche nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Einnahmen sollen an die königliche Kammer abgeführt werden. Die sich aus dem Bergregal ergebenden Rechte sollen nach Ablauf der zwölf Jahre vollständig an den König von Böhmen zurückfallen. – Siegel des Ausstellers angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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