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Es wird bekundet, dass sich Wilhelm Balthasar (Balthar) Zahn und
Franz Jakob Pfeiffer wegen eines Erbkaufs verglichen haben. Wilhelm Zahn
hat Fran...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1711-1720
1717 Januar 4
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Lacksiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen Fulda den 4ten Januarii 1717
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass sich Wilhelm Balthasar (Balthar) Zahn und Franz Jakob Pfeiffer wegen eines Erbkaufs verglichen haben. Wilhelm Zahn hat Franz Pfeiffer seine beim Keyßers Kumpff [?] gelegene Behausung, die bei der Behausung der Witwe Johann (Hanß) Georg Pfeiffers liegt, mit allem Zubehör und allen Rechten verkauft. Die Behausung ist ein Bürgergut und nicht verpfändet; das Bürgergut ist gegen das Hospital zum Heiligen Geist (Hosptial ad sanctum Spiritum) mit sechs Böhmischen [Groschen] und vier Kreuzern sowie gegen die Lescherspende mit zehn Böhmischen [Groschen] und vier Kreuzern zinspflichtig. Die Verkaufssumme beträgt 1300 Gulden zu je 42 Böhmischen [Groschen]. Es ist festgelegt worden, dass der Käufer zunächst 1200 Gulden in bar, die übrigen 100 Gulden dann im Lauf des Jahres 1718 bezahlen soll, wobei eine Rate (ziehlgeld) von 50 Gulden vorgesehen ist. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Verkäufer die Inanspruchnahme der Hypothek auf das genannte Haus vor. Im Gegenzug verspricht der Käufer, für das gekaufte Haus Währschaft zu leisten. Die Verkaufsurkunde ist in zwei gleich lautenden Exemplaren ausgefertigt worden. Sie ist auf Verlangen beider Vertragspartner durch den fuldischen Geheimrat und Oberamtmann von Fulda, Wolf Daniel von Boyneburg, ausgefertigt worden. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Zur Vermeidung betrügerischer Absichten iat beiden Vertragspartnern je ein Exemplar der Urkunde ausgehändigt worden. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Lacksiegel)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Wolff Daniel von Boineburg)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wolf Daniel von Boyneburg
Nachträglicher Vermerk auf Seite 3: Wilhelm Balthasar Zahn bestätigte 1722 September 4 den Erhalt von insgesamt 1288,5 Gulden einschließlich Zinsen durch Franz Jakob Pfeiffer (Fuld den 4. 7bris 1722). (siehe Abbildungen: 2. und 3. Seite)
Nachträglicher Vermerk auf Seite 3: Wilhelm Balthasar Pfeiffer bestätigte außerdem 1724 Juli 3 den Erhalt weiterer 90,5 Gulden durch die fuldische Rentkammer und damit die endgültige Ablösung der Verkaufssumme. Die Rentkammer löste damit die inzwischen auf Johann Jakob Pfeiffer übergegangene Zahlungsverpflichtung ein, die Wilhelm Zahn quittierte (Fuldt den 3. Julii 1724). (siehe Abbildungen: 2. und 3. Seite)
Böhmische [Groschen] werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.