Papst Alexander IV. wiederholt seine Urkunde von 1257 Mai 3, worin er dem Deutschen Orden gestattet, Kleriker aus dem Anhang des ehemaligen Kaisers Friedrich [II.] oder seiner Söhne Konrad und Manfred oder aus anderen Gründen Exkommunizierte nach erteilter Absolution in den Deutschen Orden aufzunehmen (Qui ex apostolica).

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