Philipp von Seckendorff hatte einen gefangen, der ihm einen Knecht niedergeworfen hatte, und den Markgraf Friedrich von Brandenburg gebeten, peinlich gegen ihn verfahren zu lassen. - Der Markgraf befiehlt daraufhin seinen Räten in Onolzbach, nach Landgerichtsbrauch zu verfahren.

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Staatsarchiv Nürnberg