Philipp und Johann von Reifenberg (Reyffen-), + Lenharts Söhne, bekunden, daß ihr Vetter Herr Friedrich von Reifenberg, Oberster, ihnen verständlich zu Gemüt geführt und sie erinnert, was dem gemeinsamen (gemeine) Stamm von Reifenberg jederzeit durch Töchter entführt und durch Witwen entzogen, damit, wie es bei anderen adligen Stämmen längst geschehen, etliche ansehnliche eigene Güter beim Mannesstamm bleiben, da der Oberster ihnen erlaubt hat, in seinen Kauf von Margaretha von der Saale (vom Shal), Landgräfin zu Hessen einzutreten und ihnen den Hersfelder (Hirßfelder) Hof zu Leutesdorf (Ludensdorff) überlassen hat. Dieser Hof oder was sie dafür ertauschen, soll ewig dem Mannesstamm Reifenberg bleiben. Diejenigen, die nicht gleiche Güter einwerfen, dies nicht annehmen, sollen davon ausgeschlossen bleiben. Die Töchter sollen nach adligem Brauch bedacht werden. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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