Philipp und Johann von Reifenberg (Reyffen-), + Lenharts Söhne, bekunden, daß ihr Vetter Herr Friedrich von Reifenberg, Oberster, ihnen verständlich zu Gemüt geführt und sie erinnert, was dem gemeinsamen (gemeine) Stamm von Reifenberg jederzeit durch Töchter entführt und durch Witwen entzogen, damit, wie es bei anderen adligen Stämmen längst geschehen, etliche ansehnliche eigene Güter beim Mannesstamm bleiben, da der Oberster ihnen erlaubt hat, in seinen Kauf von Margaretha von der Saale (vom Shal), Landgräfin zu Hessen einzutreten und ihnen den Hersfelder (Hirßfelder) Hof zu Leutesdorf (Ludensdorff) überlassen hat. Dieser Hof oder was sie dafür ertauschen, soll ewig dem Mannesstamm Reifenberg bleiben. Diejenigen, die nicht gleiche Güter einwerfen, dies nicht annehmen, sollen davon ausgeschlossen bleiben. Die Töchter sollen nach adligem Brauch bedacht werden. Siegler: Aussteller.
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Philipp und Johann von Reifenberg (Reyffen-), + Lenharts Söhne, bekunden, daß ihr Vetter Herr Friedrich von Reifenberg, Oberster, ihnen verständlich zu Gemüt geführt und sie erinnert, was dem gemeinsamen (gemeine) Stamm von Reifenberg jederzeit durch Töchter entführt und durch Witwen entzogen, damit, wie es bei anderen adligen Stämmen längst geschehen, etliche ansehnliche eigene Güter beim Mannesstamm bleiben, da der Oberster ihnen erlaubt hat, in seinen Kauf von Margaretha von der Saale (vom Shal), Landgräfin zu Hessen einzutreten und ihnen den Hersfelder (Hirßfelder) Hof zu Leutesdorf (Ludensdorff) überlassen hat. Dieser Hof oder was sie dafür ertauschen, soll ewig dem Mannesstamm Reifenberg bleiben. Diejenigen, die nicht gleiche Güter einwerfen, dies nicht annehmen, sollen davon ausgeschlossen bleiben. Die Töchter sollen nach adligem Brauch bedacht werden. Siegler: Aussteller.
121, Reifenberg 37
121 Nassauische Territorien: Lehnsarchive
Nassauische Territorien: Lehnsarchive >> Akten >> Einzelne Geschlechter >> Anfangsbuchstabe R >> Reifenberg
1564 Februar 27
Ausfertigung, Papier, mit eigenhändigen Unterschriften Philips von Reifenberg, Amtmann zu Montabaur (Montpaur) und Johann von Reifenberg, 2 Siegel unter Papierdecke aufgedrückt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Sayn uf sontag, den 27. Februarii 1564
Archiv Boos von Waldeck in Klattau CSR
Foto Abt. 121 von Reifenberg 37
Foto Abt. 121 von Reifenberg 37
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:06 MESZ
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