Hans Stoltz von Böckelheim (Beckelnheym) bekundet, dass er als Lehnsträger Bernhard Wirdtmans, Hamman Wirdtmans Enkel, und Mathys Bernharts, Sohn des Mathys Bernhart von Roßdorf, von Blicker von Gemmingen, Großvater und Vormund Barbaras und Gertruds, der Kinder des verstorbenen Hans von Wolfskehlen (Wolffskeln), im Namen dieser Kinder die folgende Lehen empfangen hat: den Hof zu Goddelau (Godelaw), gelegen auf einer Seite zwischen dem Hof Hans von Wolfskehlens und dem Hof, den Hamman Wirdtman von Gundernhausen (Gondernhusen) und des verstorbenen Adam Bernharts Kinder von den Eltern Barbara und Gertrud von Wolfskehlen zu Lehen empfangen haben, angrenzend an Konz Rymherns Hof, samt allem Zubehör, nämlich ungefähr 100 Morgen Ackerland und Wiesen, die zu diesem Hof gehören, und einer alle drei Jahre fälligen Abgabe (dritteil), die jedes Baugut im Dorf Goddelau gibt, bestehend aus ½ Malter Gerste und ½ Malter Hafer zu Holzrecht. Diese Güter in der Gemarkung Goddelau hatte Heinrich Ackerloch. Der Aussteller hat diese Lehngüter als Träger für Bernhard Wirdtman, Enkel des Hamman Wirdtman von Gundernhausen, und Mathys Bernhart, Sohn des Mathys Bernhart von Roßdorf, und seine Miterben zu Lehen empfangen. Hamman Wirdtmans Enkel von Gundernhausen und Sohn des Mathys Bernhart von Roßdorf sollen diese Güter weiterhin als Lehen nutzen, wie dies in früheren Lehnbriefen vereinbart wurde. Der Aussteller soll die Lehen "vermannen und tragen", wie es sich gebührt. Im Fall des Todes des Ausstellers sollen Hamman Wirdtmans Enkel und Mathys Bernhart, Sohn des Mathys Bernhart von Roßdorf, oder andere, die dann die Lehen besitzen, binnen Jahresfrist einen anderen unbescholtenen, zum Schild geborenen Edelmann als Lehnsträger bestellen.