Der Ritter Menrich Sprenge, Ministerialer des Stiftes Essen, bekundet: Er hat den Hof zu Brockhausen (Bruchusen) mit den Hoven, den Leuten, der Mühle zu Bouync und mit allem Zubehör auf Lebenszeit erhalten. Er wird ihn nach Kräften dem Stift, seinem Vogt und seinen Amtleuten wahren und die Dienste und Pachten in gewohnter Weise entrichten, es sei denn ein allgemeiner Krieg würde das Land oder Hagels-chlag den Hof verwüsten. In diesem Fall hat er den Schaden binnen 15 Tagen anzuzeigen, damit die Äbtissin oder das Kapitel jemanden zur Besichtigung schicken. Wenn er tot ist, fällt der Hof heim, doch sollen seine Erben dem Stift, seinem Vogt und den stiftischen Amtleuten weiter als Schulten dienen, bis ihnen die 150 Mark guter Pfennige, 4 davon auf einen alten Königstumosen gerechnet, die das Stift ihm für den Hof und die Mühle schuldet, erstattet worden sind. Die Mühle hatte er dem Hof überlassen, nachdem sein Vater sie vom Stift für eine Summe Geld erstanden hatte. Ebenso lange werden er und seine Erben Anspruch auf die Kornrente von 40 Malter Essener Maß, zu gleichen Teilen Roggen, Gerste und Hafer, haben, weil sie sich mit 20 Mark an der Kaufsumme beteiligten, als die Stadt Unna (Vnha) von Stift eine im Hof Brockhausen gelegene Weide für 200 Mark kaufte. Nach Zahlung der 150 Mark fällt der Hof heim, und Ansprüche auf Erstattung weiterer Kosten besteht nicht. - Es siegeln der Aussteller und auf seine Bitte Herr Adolf Graf von der Mark (-e). *Gegheven in der vaste des sunnendaghes als men singhet Reminiscere na der tiit dat god gheboren wart als men scrivet ende tellet 1343.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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