Der Ritter Menrich Sprenge, Ministerialer des Stiftes Essen,
bekundet: Er hat den Hof zu Brockhausen (Bruchusen) mit den Hoven, den
Leuten, der Mühle zu Bouync und mit allem Zubehör auf Lebenszeit erhalten.
Er wird ihn nach Kräften dem Stift, seinem Vogt und seinen Amtleuten wahren
und die Dienste und Pachten in gewohnter Weise entrichten, es sei denn ein
allgemeiner Krieg würde das Land oder Hagels-chlag den Hof verwüsten. In
diesem Fall hat er den Schaden binnen 15 Tagen anzuzeigen, damit die
Äbtissin oder das Kapitel jemanden zur Besichtigung schicken. Wenn er tot
ist, fällt der Hof heim, doch sollen seine Erben dem Stift, seinem Vogt und
den stiftischen Amtleuten weiter als Schulten dienen, bis ihnen die 150 Mark
guter Pfennige, 4 davon auf einen alten Königstumosen gerechnet, die das
Stift ihm für den Hof und die Mühle schuldet, erstattet worden sind. Die
Mühle hatte er dem Hof überlassen, nachdem sein Vater sie vom Stift für eine
Summe Geld erstanden hatte. Ebenso lange werden er und seine Erben Anspruch
auf die Kornrente von 40 Malter Essener Maß, zu gleichen Teilen Roggen,
Gerste und Hafer, haben, weil sie sich mit 20 Mark an der Kaufsumme
beteiligten, als die Stadt Unna (Vnha) von Stift eine im Hof Brockhausen
gelegene Weide für 200 Mark kaufte. Nach Zahlung der 150 Mark fällt der Hof
heim, und Ansprüche auf Erstattung weiterer Kosten besteht nicht. - Es
siegeln der Aussteller und auf seine Bitte Herr Adolf Graf von der Mark
(-e). *Gegheven in der vaste des sunnendaghes als men singhet Reminiscere na
der tiit dat god gheboren wart als men scrivet ende tellet 1343.