Franz von Loe, Herr zu Wissen und Drost zu Goch, und Lubbert de Wendt legen ihren Zwist wegen Weistmans- oder Johannus-Leuten sowie der Schweinetrift im Aldenhols bei: Weisman, Höriger des Herrn zu Wissen, verzichtet auf alle Ansprüche. Ihm bleibt aber das Durchgangsrecht zu seinem Feld und dem Schaickenberger Holz. Lubbert de Wendt willigt ein, dass dem ihm hörigen Schulte Steinbeck aus dem Dierenbrock jährlich für sich behält. Zur Mastzeit sollen nihct mehr als drei Schweine jählrich in Aldenholt aufgetribene werden, weitere Schweine nur gegen Zahlung von je einem Taler. Beide Vertragspartner unterschreiben eigenhändig und kündigen ihre Siegel an.