Graf Eitel Friedrich von Zollern, königlicher Kammerrichter, quittiert der Stadt Reutlingen die am vergangenen St. Martins Tag fällig gewesene gewöhnliche Reichssteuer im Betrag von 275 rhein. fl., die an Thomas von Wehingen, Obervogt von Zollern und Haigerloch, ausbezahlt worden ist.