Gemeindearchiv Wenkheim (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Wertheim, K-G 44
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim (Archivtektonik) >> Kreisarchiv Main-Tauber-Kreis >> Stadt- und Gemeindearchive, kommunale Schulen >> Werbach
1578-1973
Inhalt und Bewertung
Der Bestand umfasst das bei der Gemeindeverwaltung Wenkheim bis zur Eingemeindung nach Werbach im Jahr 1973 entstandene Schriftgut. Der Schwerpunkt der Überlieferung liegt im 19. und 20. Jahrhundert. Ältestes Archivale ist das 1578 angelegte sog. Gemeindebuch, welches z.B. die Dorfordnung, Gerichtsurteile, Eheverträge, Testamente und Erbteilungen, Kaufbriefe und Beiträge zur Ortsgeschichte enthält. Die Gemeinderechnungen reichen bis ins 17. Jahrhundert zurück.
I. Zur Geschichte des Bestandes: Das Gemeindearchiv Wenkheim war bis zur Umlagerung nach Bronnbach im 1847 errichteten ehemaligen Rat- und Schulhaus in Wenkheim untergebracht. Der Großteil der Unterlagen befand sich in den für die badische Registraturführung typischen Schränken, ein kleinerer Teil der Akten und die meisten Bände lagerten im ehemaligen Grundbuchraum. Dieser war im Jahr 1912 als feuersicheres Archiv in einem kleinen, vom Ratszimmer aus zugänglichen Raum eingerichtet worden. Die nach der Gemeinderegistraturordnung von Külby geordnete Registratur wurde ausweislich der Akten im Gemeindearchiv im Jahr 1921 neu geordnet. Anläßlich einer Ortsbereisung 1954 bescheinigte das Landratsamt Tauberbischofsheim der Gemeindeverwaltung, daß die Registratur einen ordentlichen Eindruck mache. Bereits im 19. Jahrhundert wurde das Gemeindearchiv von den Pflegern der Badischen Historischen Kommission betreut und bearbeitet. Aus dieser Arbeit heraus entstand ein Verzeichnis der älteren, aus damaliger Sicht historisch wertvollen Archivalien, welches 1890 in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Bd. 44 (NF 5), abgedruckt wurde. Ein Exemplar dieses Archivalienverzeichnisses findet sich unter der Signatur StAWt-K G 44 A 59 in den Gemeindeakten. Der Großteil der darin aufgelisteten Archivalien hat sich bis heute erhalten und befindet sich im Gemeindearchiv. Vermißt werden v.a. die angeführten Vormundschaftsrechnungen, deren Verbleib bislang ungeklärt ist. Durch Vermittlung des Ortspfarrers Neu wurden diese älteren Archivalien im September 1893 dem Badischen Generallandesarchiv Karlsruhe zur gesicherten Aufbewahrung übergeben; ein Angebot, das auch von anderen Gemeinden im Amtsbezirk Tauberbischofsheim wahrgenommen wurde. Ein älteres Lagerbuch und eine Güterbeschreibung wurden im Jahr 1909 nachträglich nach Karlsruhe übersandt und dem dort unter der Abteilung 70 verwahrten Teilbestand des Gemeindearchivs Wenkheim angegliedert. Einer 1955 vom Oberarchivpfleger Julius Kastner anläßlich eines Archivbesuchs ausgesprochenen Empfehlung, bei Einführung eines neuen Aktenplans und damit verbundener Aktenaussonderung die ausgesonderten archivwürdigen Unterlagen ebenfalls dem Generallandesarchiv zu übergeben, wurde jedoch nicht entsprochen. Aufgrund einer im Mai 1993 zwischen der Gemeinde Werbach und dem Main-Tauber-Kreis abgeschlossenen Vereinbarung über die Verwahrung der Gemeindearchive im Kreisarchiv in Bronnbach wurde das bis dahin in Wenkheim verwahrte Gemeindearchiv im Februar 1996 ins Kreisarchiv nach Bronnbach verlagert. Die im Generallandesarchiv Karlsruhe deponierten Unterlagen im Umfang von 0,8 lfd.m. kamen im Dezember 1997 nach Bronnbach und wurden wieder mit dem Bestand vereinigt.
II. Bearbeiterbericht: Nach der Überführung des Gemeindearchivs Wenkheim ins Kreisarchiv wurden einzelne, nicht archivwürdige Akten im Gesamtumfang von 0,3 lfd.m. kassiert. In einer von der Gemeinde Werbach finanzierten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme wurde das Archivgut anschließend im Jahr 1997 von Irmgard Jung geordnet, verzeichnet, verpackt und signiert. Der vom Generallandesarchiv Karlsruhe eingekommene Teilbestand wurde 1998 von Unterzeichnender verzeichnet und dem Bestand angegliedert. Die Systematik, nach der die Archivalien geordnet wurden, orientiert sich an der 1906 in den Gemeinden eingeführten Badischen Gemeinderegistraturordnung von J. Külby, nach der bereits ein Großteil der Akten abgelegt war. Soweit ungeordnetes Schriftgut bzw. Unterlagen aus früheren (Gemeinderegistraturordnung von 1843) oder späteren (Boorberg-Aktenplan von 1965) Ordnungssystemen vorhanden waren, wurden sie in die Systematik eingepaßt. Die im Findbuch unter der Vorsignatur 1 aufgeführten Signaturen bilden den ursprünglich nach der Gemeinderegistraturordnung von Külby geordneten Teil. Vorsignatur 2 geht auf eine durchlaufende Zählung der Akten aus dem Bereich Kriegswirtschaft zurück. Die unter Vorsignatur 3 aufgelisteten Nummern kennzeichnen den Teil des Bestandes, der im Generallandesarchiv hinterlegt war. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte über MIDOSA (mikrocomputer-unterstützes Informations- und Dokumentationssystem für Archive, Version 1995). Der Bestand umfaßt insgesamt 21,2 lfd.m. mit 882 Nummern. In den Jahren 2008-2009 wurden im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme einschlägige Akten auf darin enthaltene Karten und Pläne durchgesehen und diese mit eigenen Titelaufnahmen erschlossen. In der Signatur kommt dies über den Hinweis "K-G 44 iin StAWt-K G 44 A ... Karte ..." zum Ausdruck. Aus konservatorischen Gründen den Akten entnommene Karten erhielten eine fortlaufende Nummerierung innerhalb der Kartensignatur "StAWt-K G 44 K ...". Claudia Wieland Bronnbach, Juli 2011
Der Bestand umfasst das bei der Gemeindeverwaltung Wenkheim bis zur Eingemeindung nach Werbach im Jahr 1973 entstandene Schriftgut. Der Schwerpunkt der Überlieferung liegt im 19. und 20. Jahrhundert. Ältestes Archivale ist das 1578 angelegte sog. Gemeindebuch, welches z.B. die Dorfordnung, Gerichtsurteile, Eheverträge, Testamente und Erbteilungen, Kaufbriefe und Beiträge zur Ortsgeschichte enthält. Die Gemeinderechnungen reichen bis ins 17. Jahrhundert zurück.
I. Zur Geschichte des Bestandes: Das Gemeindearchiv Wenkheim war bis zur Umlagerung nach Bronnbach im 1847 errichteten ehemaligen Rat- und Schulhaus in Wenkheim untergebracht. Der Großteil der Unterlagen befand sich in den für die badische Registraturführung typischen Schränken, ein kleinerer Teil der Akten und die meisten Bände lagerten im ehemaligen Grundbuchraum. Dieser war im Jahr 1912 als feuersicheres Archiv in einem kleinen, vom Ratszimmer aus zugänglichen Raum eingerichtet worden. Die nach der Gemeinderegistraturordnung von Külby geordnete Registratur wurde ausweislich der Akten im Gemeindearchiv im Jahr 1921 neu geordnet. Anläßlich einer Ortsbereisung 1954 bescheinigte das Landratsamt Tauberbischofsheim der Gemeindeverwaltung, daß die Registratur einen ordentlichen Eindruck mache. Bereits im 19. Jahrhundert wurde das Gemeindearchiv von den Pflegern der Badischen Historischen Kommission betreut und bearbeitet. Aus dieser Arbeit heraus entstand ein Verzeichnis der älteren, aus damaliger Sicht historisch wertvollen Archivalien, welches 1890 in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Bd. 44 (NF 5), abgedruckt wurde. Ein Exemplar dieses Archivalienverzeichnisses findet sich unter der Signatur StAWt-K G 44 A 59 in den Gemeindeakten. Der Großteil der darin aufgelisteten Archivalien hat sich bis heute erhalten und befindet sich im Gemeindearchiv. Vermißt werden v.a. die angeführten Vormundschaftsrechnungen, deren Verbleib bislang ungeklärt ist. Durch Vermittlung des Ortspfarrers Neu wurden diese älteren Archivalien im September 1893 dem Badischen Generallandesarchiv Karlsruhe zur gesicherten Aufbewahrung übergeben; ein Angebot, das auch von anderen Gemeinden im Amtsbezirk Tauberbischofsheim wahrgenommen wurde. Ein älteres Lagerbuch und eine Güterbeschreibung wurden im Jahr 1909 nachträglich nach Karlsruhe übersandt und dem dort unter der Abteilung 70 verwahrten Teilbestand des Gemeindearchivs Wenkheim angegliedert. Einer 1955 vom Oberarchivpfleger Julius Kastner anläßlich eines Archivbesuchs ausgesprochenen Empfehlung, bei Einführung eines neuen Aktenplans und damit verbundener Aktenaussonderung die ausgesonderten archivwürdigen Unterlagen ebenfalls dem Generallandesarchiv zu übergeben, wurde jedoch nicht entsprochen. Aufgrund einer im Mai 1993 zwischen der Gemeinde Werbach und dem Main-Tauber-Kreis abgeschlossenen Vereinbarung über die Verwahrung der Gemeindearchive im Kreisarchiv in Bronnbach wurde das bis dahin in Wenkheim verwahrte Gemeindearchiv im Februar 1996 ins Kreisarchiv nach Bronnbach verlagert. Die im Generallandesarchiv Karlsruhe deponierten Unterlagen im Umfang von 0,8 lfd.m. kamen im Dezember 1997 nach Bronnbach und wurden wieder mit dem Bestand vereinigt.
II. Bearbeiterbericht: Nach der Überführung des Gemeindearchivs Wenkheim ins Kreisarchiv wurden einzelne, nicht archivwürdige Akten im Gesamtumfang von 0,3 lfd.m. kassiert. In einer von der Gemeinde Werbach finanzierten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme wurde das Archivgut anschließend im Jahr 1997 von Irmgard Jung geordnet, verzeichnet, verpackt und signiert. Der vom Generallandesarchiv Karlsruhe eingekommene Teilbestand wurde 1998 von Unterzeichnender verzeichnet und dem Bestand angegliedert. Die Systematik, nach der die Archivalien geordnet wurden, orientiert sich an der 1906 in den Gemeinden eingeführten Badischen Gemeinderegistraturordnung von J. Külby, nach der bereits ein Großteil der Akten abgelegt war. Soweit ungeordnetes Schriftgut bzw. Unterlagen aus früheren (Gemeinderegistraturordnung von 1843) oder späteren (Boorberg-Aktenplan von 1965) Ordnungssystemen vorhanden waren, wurden sie in die Systematik eingepaßt. Die im Findbuch unter der Vorsignatur 1 aufgeführten Signaturen bilden den ursprünglich nach der Gemeinderegistraturordnung von Külby geordneten Teil. Vorsignatur 2 geht auf eine durchlaufende Zählung der Akten aus dem Bereich Kriegswirtschaft zurück. Die unter Vorsignatur 3 aufgelisteten Nummern kennzeichnen den Teil des Bestandes, der im Generallandesarchiv hinterlegt war. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte über MIDOSA (mikrocomputer-unterstützes Informations- und Dokumentationssystem für Archive, Version 1995). Der Bestand umfaßt insgesamt 21,2 lfd.m. mit 882 Nummern. In den Jahren 2008-2009 wurden im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme einschlägige Akten auf darin enthaltene Karten und Pläne durchgesehen und diese mit eigenen Titelaufnahmen erschlossen. In der Signatur kommt dies über den Hinweis "K-G 44 iin StAWt-K G 44 A ... Karte ..." zum Ausdruck. Aus konservatorischen Gründen den Akten entnommene Karten erhielten eine fortlaufende Nummerierung innerhalb der Kartensignatur "StAWt-K G 44 K ...". Claudia Wieland Bronnbach, Juli 2011
Bestand
Wenkheim : Werbach TBB
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ