Friedrich von Papen, Erbsälzer zu Werl und Neuwerck und Herr zu Köningen bestätigt, daß ihm die Witwe Herz Lehmann in Werl am 1. April 1808 150 französische Tlr., zu je 2 Rthlr. gerechnet, also 300 Rthlr. sowie 150 Stück brabänder Kronentaler, ebenfalls zu je 2 Rthlr. pro Stück gerechnet, also 300 Rthlr., mithin im ganzen 600 Rthlr. und heute wiederum 600 Rthlr. in brabänder Kronentalern, zu je 2 Rthlr. gerechnet also insgesamt 1200 Rthlr. mit 6% zu verzinsen geliehen hat. Papen verspricht die zuletzt geliehenen 600 Rthlr. in 6 Monaten zurückzuzahlen und setzt sein gesamtes Vermögen als Pfand.

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