Hermann erwählter und bestätigter Erzbischof von Köln läßt durch seine Räte den Streit zwischen Lysen von Berninckhusen, der Witwe des Volprechts, und ihren Söhnen auf der einen Seite und Herman von Hanxleden mit seinem Anhang auf der anderen Seite um das Haus Laer und seinen Zubehör entscheiden. Die von Berninckhusen sollen, bevor sie zu dem Haus Laer kommen, den von Hanxleden einmalig 400 Gulden kurfürstlicher Münze geben. Die Zahlung haben sie ein viertel Jahr vorher anzukündigen. Wenn die Summe zusammen mit der fälligen Rente bezahlt ist, soll Hermann den von Berninckhusen das Haus Laer einräumen. Wenn von anderer Seite Ansprüche angemeldet werden, hat Hermann diese mit einem Anteil der Hälfte der Kosten abzuwehren. Er soll auch den dem Ritter Johan von Hanxleden übergebenen Kaufbrief den von Berninckhusen herausgeben. Wenn über die Zehnten und Güter, die von den von Huckelheym herkommen, einer an den anderen Ansprüche zu stellen hat, so soll doch jeder so lange Inhaber dieser Güter bleiben, bis er von Gerichts wegen aus diesen herausgesetzt wird. Ankündigung der Besieglung der zwei gleichlautenden Ausfertigungen durch den Erzbischof. Gegeben zu Arnsberg 1515 Sept. 25 (uff dinstag na sente Matheus tag). Arnsberg