Klaus Schmydt, Bürger in der Altstadt (in der alten stait) zu Oppenheim (Oppinheim), und seine Ehefrau Christine bekunden, dass sie den Pfarraltaristen und ihren Nachfolgern in der gemeinschaftlichen Präsenz zu St. Sebastian um 14 Pfund Heller Oppenheimer Währung eine jährlich auf Dreikönige [= 6. Januar] fällige Gült in Höhe von 14 Schilling Heller verkauft haben. Als Unterpfand haben sie vor Schultheiß und Schöffen zu Dienheim (Dyenheim) 1 Morgen Weingarten gesetzt, gelegen in der Gansgruben auf Dienheimer Gemarkung, begrenzt von Wisheim auf der einen und Drepchen auf der anderen Seite. Dieser Weingarten gibt 4 Schilling Zins an die Kirche St. Sebastian und einen fuldischen Zins (folldischen zinse); darüber hinaus ist er nicht belastet. Bei Nichtbezahlung der 14 Schilling Heller Gült können die Pfarraltaristen, ihre Kämmerer oder ein Bote in ihrem Auftrag das Unterpfand einziehen (offholen) nach Recht und Gewohnheit des Gerichts zu Dienheim. Geschieht die "offholunge" nicht, können die Aussteller oder ihre Erben die 14 Schilling Heller Gült jederzeit mit 14 Pfund Heller zuzüglich der bis dahin aufgelaufenen Gültrückstände wiederlösen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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