Portar und Kapitel der Kollegiatkirche St. Viktor zu Xanten bekunden in einer Kapitelsversammlung: Gerhard von Haffen und Wessel Magelsom, Vikare der Xantener Kirche, und Hermann Berchstede, Bürger der Stadt Xanten, die Testamentsvollstrecker der Geschwister Belgin vanden Schuirkolck und Mechteld ingen Laet, Einwohnerinnen zu Xanten, erklärten, dass die beiden Schwestern in ihrem Testament [von 1493] einen Altar in der Xantener Kirche gestiftet haben, der zu Ehren des heiligen Apostels Matthias, des Märtyrers Cornelius und des Bekenners Servatius geweiht werden soll und an dem wöchentlich drei Messen, sonntags von der Dreifaltigkeit, mittwochs und freitags, von einem untadeligen Priester gelesen werden sollen, außerdem Vigilien und Messen an den Todestagen der beiden Schwestern, nämlich am Vortag von Gregorii [12. März] und am Montag nach Katharina [25. November], zu ihrem, ihrer Vorfahren und Wohltäter Seelenheil. Zum Unterhalt dieses Priesters haben sie Jahrrenten vermacht: 26 Gulden aus dem Schatz der Stadt Xanten, 10 Gulden aus dem Haus des Franziskus Bruns, 12 Gulden aus dem Haus des Johann Kreiner, 5 Gulden aus dem Haus der Beginen in Huissen (Hussen), Diözese Utrecht, 5 Gulden aus dem Haus der Beginen in Sonsbeck, 5 Gulden des Herzogs Philipp zu 24 Albus aus dem Haus des Johann Hunenhorst; ferner den halben Hof gen. die Sandtsche halve hove im Kirchspiel Wardt (Warde) bei Lüttingen (Lutingen), aus dem jährlich 22 Malter Gerste erfallen sowie gewisse Mobilien. Als künftigen Vikar haben die Testamentsvollstrecker Gerhard Berchstede, Kleriker der Diözese Köln, nominiert. Die Kollation des Altars soll dem Kapitel zustehen. Die Exekutoren haben gebeten, die Stiftung zu genehmigen und dem Gerhard den Altar zu übertragen. Portar und Kapitel haben zugestimmt, Gerhard als ersten Altarrektor, der wöchentlich 3 Messen lesen soll, zugelassen und eingesetzt, ihren Dekan Arnold Goltwert und seine Nachfolger als künftige Kollatoren des Altars bestimmt - der Dekan hat auf die Kollation der Vikarie St. Helena zugunsten des Organisten verzichtet -, die gestifteten Güter und Einkünfte zurückzukaufen sich vorbehalten, den Altarrektor zum Empfang der täglichen Austeilungen beim Besuch des Chors berechtigt, Abwesenheit unter Strafe der Suspension a divinis und von seinen Einkünften gestellt und angeordnet, Gerhard als rechten Inhaber der Vikarie St. Matthias in den körperlichen Besitz derselben einzusetzen. - Zeugen: Peter Wyncken, Vikar der Xantener Kirche, und Arnold Kemp von Uedem (V-), Kleriker der Diözese Köln. - Sie haben diese Urkunde durch den unten genannten Notar und ihren Sekretär und Schreiber unterschreiben und mit dem Kapitelssiegel ad causas besiegeln lassen. Datum et actum in domo capitulari dictae ecclesiae nostrae s. Victoris Xantensis 1525 indictione 13 die quidem Mercurii 20. mensis Decembris