Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet in Streitigkeiten zwischen zwischen Swicker von Sickingen, Amtmann zu Kreuznach, einer- und Katharina von Sickingen, Witwe Georgs (Jorgen) von Schauenburg des Älteren, andererseits um 1.800 Gulden, die Swicker von Barbara von Sickingen, der Witwe Heinrichs von Weingarten, gegeben werden sollten, die gütliche Entscheidung seiner Räte: Swicker soll Katharina 500 Gulden in Gold bis Pfingsten bezahlen, womit die Streitsache geschlichtet ist. Katharina hatte eingewandt, dass die Gabe seitens ihrer Schwester Barbara gemäß einem Vertrag zwischen den Geschwistern nicht gültig gewesen wäre und ihr als Erbe ihrer Schwester die 1.800 Gulden zufallen sollten. Swicker verwies auf die freundschaftliche Gabe seiner Tante (mum), das Wissen seines Vetters Swicker von Schauenberg um die Sache sowie seine Nichtbeteiligung am Vertrag der Geschwister. Die fünf beteiligten Räte des Pfalzgrafen waren: der Kanzler Johann Kämmerer von Dalberg, Postulat (postulirter) des Stifts Worms; der Hofmeister Blicker Landschad von Steinach; Doktor Hartmann von Eppingen; Doktor Bernhard Fröwis; Dieter von Handschuhsheim.