König Ludwig der Bayer verleiht den Bürgern der Stadt Schwäbisch Hall, die täglich durch Feinde des Reichs bedroht werden, das Recht, Ladungen vor das Würzburger oder andere fremde Gerichte ungestraft nicht zu befolgen, und erklärt alle gegen genannte Bürger wegen Nichterscheinens vor Gericht erlassenen Urteile und Achterklärungen für nichtig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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