Heinrich, Bischof zu Münster und Administrator zu Bremen, schließt unter Zustimmung von Domdekan und Kapitel mit Herrn Gerd Morrien, Ritter, einen Vergleich, den der Herzog von Kleve durch seine Räte und Freunde vermittelt hat, folgenden Inhalts: Gerd soll slot und Wigbold Lüdinghausen mit sämtlichem Zubehör dem Bischof sofort ausliefern und keine weiteren Ansprüche darauf erheben. Der Bischof verspricht dafür, binnen des nächsten Jahres an Herrn Sweder von Depenbrocke, Landkomtur des Deuschen Ordens, 1000 rheinische Gulden, an den Propst von Kappenberg 750 Gulden, an Matheus von Münster 1200 Gulden, an Gerd von der Recke 700 Gulden und an Gerd Morrien selbst auf nächste Weihnachten 350 Gulden, insgesamt 4000 Gulden, bar zu zahlen. Bei Nichtzahlung Wiederaufleben der Ansprüche Gerds an Lüdinghausen. Zu größerer Sicherheit Gerds soll die Verschreibung über Lüdinghausen unkanzelliert bei Gerds Bruder Lubbert Morrien, des Bischos Rat, hinterlegt und nach Zahlung dem Bischof, bei Nichtzahlung Gerd ausgeliefert werden. Von Gerd vorgenommene Verwechselung von Eigenhörigen erkennt der Bischof an. Mit dieser Einigung soll aller Zwist beigelegt sein. Siegler: der Aussteller, Domdekan und Kapitel mit dem großen Kapitelssiegel, Gerd von Keppel, Ritter, Friedrich von Keppel. Gegeben (...) 1470 des maendages na zunte Egidii abbatis dage.